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Geschrieben von shinead am 15.05.2019, 11:22 Uhr

Was sagt Ihr zum EuGh-Urteil zur Arbeitszeiterfassung?

Ich bin gespannt wie das in der Praxis umgesetzt wird. Vorher mache ich mir da wenig Gedanken. Ich habe Vertrauensarbeitszeit und arbeite auch mal ab 22:00 Uhr noch ne Stunde oder erledige was im Urlaub. Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass es nicht eine Lücke für die Vorschrift gibt, die wir hier ausnutzen können.

>>ie soll denn der Arbeitgeber da erfassen, wann genau gearbeitet und wann Essen geamcht, Hausaufgaben kontrolliert, Kleinkindhintern abgeputzt werden?
Alles ehrenwerte Arbeitm, aber eben nicht die, für die bezahlt wird....

Arbeitest Du ab und an im Homeoffice? Also weder putze ich da Kleinkindhintern noch kontrolliere ich dabei die Hausaufgaben. Gekocht (eher aufgewärmt) wird in der Mittagspause.Ich arbeite wie im Büro. Nur halt daheim. Ich habe da irgendwie eine andere Auffassung von Homeoffice.

Und: für die Zeiterfassung gibt es inzwischen ganz andere Tools als die Stechuhr.

 
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