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Geschrieben von Johanna3 am 20.06.2020, 17:18 Uhr

Nochmal Arbeitszeugnis

Habe ich irgendwo behauptet Arbeitszeugnisse geschrieben zu haben?

Was vage formuliert ist, ist auch nicht zweideutig. Als zweideutig wurde es z.B. bewertet, wenn im Zeugnis stand, dass der Mitarbeiter voll (!) hinter seinem Vorgesetzten stand.

Es erstaunt mich hier zu lesen, dass viele annehmen, dass keine Formulierung Aufschluss auf etwas Negatives geben darf. Dies ist ein Trugschluss. Es gibt unzählige Formulierungshilfen - für jegliche Art von Leistungen und Fehlleistungen.

Bezüglich deines Beispiels mit dem Zu-spät-kommen würde nicht vage beschrieben werden, dass der Mitarbeiter oft unpünktlich war, sondern es würde entsprechenden Abzug im Absatz bezüglich der Zuverlässigkeit geben. Und die Formulierungen können lauten "stets zuverlässig", "zuverlässig" .....

 
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