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Geschrieben von Johanna3 am 20.06.2020, 14:11 Uhr

Nochmal Arbeitszeugnis

Warum? Arbeitsleistungen dürfen auch (sehr) schlecht bewertet werden. Sie müssen gut begründet sein.

https://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php

Der Arbeitgeber müsste vor Gericht aber plausibel darlegen können, warum er ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellte.

Der Arbeitnehmer kann eine Zeugnisberichtigungsklage (!) einreichen. Aber auf eine Abänderung hat er keinen Anspruch.

 
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