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Geschrieben von Johanna3 am 20.06.2020, 13:55 Uhr

Nochmal Arbeitszeugnis

Doch. Natürlich würde man daraus eine "negative Aussage" finden.

" (...) hat sich bemüht, ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.", entspricht einer glatten Sechs. Der "Zufriedenheitssatz" sagt quasi etwas über die Gesamtnote aus.

Oder:

"(...) zeigte großes Interesse an der Elternarbeit" - ebenfalls eine Sechs.

"(...) wünschen wir für die Zukunft viel Erfolg!" - bei uns hatte sie leider keinen.

 
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