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Geschrieben von shinead am 29.06.2017, 10:50 Uhr

nein...

Die Kosten trägt erst einmal der Auftraggeber. Das ist nicht der Staat, sondern der Eigentümer des Hauses, der die Räumung in Auftrag gegeben hat. Der Eigentümer wird das dann weiterberechnen.

Da das Friedel54 das Gebäude ja auch kaufen wollte, sind einige finanzielle Mittel wohl vorhanden. Und wenn nicht, dann bleibt es am Eigentümer, nicht am Staat (!!) kleben. Da es sich beim Eigentümer um einen Immobilieninvestor handelt, können wir getrost davon ausgehen, dass diese Rechnung beglichen wird. Wahrscheinlich sogar pünktlich!

 
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