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Geschrieben von mailins am 17.12.2006, 11:38 Uhr

@Leolu wegen Post

Postzustellungsaufträge dürfen mittlerweile auch so eingelegt werden und gelten in diesem Moment auch als zugestellt.

Falls Zusteller niemanden antrifft, darf er sehr wohl über den Briefkasten zustellen.

Postzustellungsaufträge müssen auch nicht vom Empfänger unterschrieben werden, sondern der Zusteller bescheinigt mit seiner Unterschrift auf dem Schriftstück und der Urkunde die Zustellung.

Ach und nochwas....jeder darf mittlerweile Postzustellungsaufträge verschicken und zustellen, also muss nbicht unbedingt immer euer Zusteller Schuld sein.

lg anja

 
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