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Geschrieben von Hannehoch6 am 13.11.2011, 15:31 Uhr

Kinderlärm in Mehrfamilienhaus- was ist noch tolerierbar?

bei den Urteilen geht es doch um nicht vermeidbaren Kinderlärm. Wer 1 Std. nach der Mutter brüllt, weil keiner reagiert, ist schon vermeidbarer Lärm. Auch um 5 Uhr morgens Flummi spielen sowie Heizungsgeklopfe muss auch nicht sein. Scheint wohl auch ein Fall für das Jugendamt zu sein.

Ich würde mich an den VM wenden und um Abhilfe bitten, vielleicht hilft schon eine ordentliche Trittschalldämmung.

 
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