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Geschrieben von sammyasz am 12.11.2011, 18:01 Uhr

Du bist aber tolerant...

hallo, kinderlärm ein heikles thema. als erstes musst du ein lärmprotokoll schreiben ( datum, uhrzeit, art der störung) und dann nach ca. 2- 4 wochen beim vermieter einreichen. nächtliche ruhestörung geht über normalen kinderlärm hinaus und da muss der vermieter reagieren. ansonsten mietminderung und die neuen mieter per anwalt zum auszug zwingen.
ich hatte hier ein ähnliches problem mit meinem untermieter(erwachsene). die haben jeden abend partys gefeiert und wir konnten nicht schlafen. ich und meine tochter hatten schlafstörungen und darüber hinaus hatte meine tochter probleme in der schule.

 
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