Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Tigerblume am 18.09.2021, 13:54 Uhr

kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt

In den ersten 28 Tagen (6 Wochen stimmt nicht) bei einem neuen Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sondern dann tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.