Geschrieben von sechsfachmama am 17.09.2021, 13:20 Uhr |
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Ich habe einen (Zeitarbeits)AG, bei dem ich nach Aufträgen in Absprache arbeite.
Für 2 Wochen war Urlaub geplant, in dieser Zeit also keine Aufträge. Urlaubstage stehen mir zu, wären also bezahlt worden.
Nun musste ich kurzfristig ins KKH genau in dieser Zeit, KK-Schein eingereicht.
Bekomme ich vom AG die Auskunft, da ja in dieser Zeit keine Aufträge geplant waren, bekomme ich auch keine Lohnfortzahlung.
Dies ist sicher nicht rechtens, aber wo finde ich die genauen Gesetzestexte dazu?
Ich weiß, dass eine Lohnfortzahlung so zu erfolgen hat, wie die Durchschittsarbeitszeit in den letzten x Wochen war.
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von SassiStern am 17.09.2021, 13:59 Uhr
Wirst Du nach Stunden bezahlt oder pauschaler Monatslohn?
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von dhana am 17.09.2021, 15:54 Uhr
Hallo,
der Gesetzestext dazu:
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Gruß Dhana
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von Liam7403 am 17.09.2021, 16:05 Uhr
Darum geht es doch gar nicht
Es geht darum, ob man Lohnfortzahlung bekommt, wenn man während eines "Betrieburlaubes" krank wird.
Betriebsurlaub bedeutet, dass in der Zeit der ganze Betrieb stillsteht.
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von Julia+Christopher am 17.09.2021, 18:52 Uhr
§9 BUrlG
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von sechsfachmama am 17.09.2021, 21:29 Uhr
mein geplanter Urlaub
und ich werde nach Stunden bezahlt, es wird im Vormonat abgesprochen an welchen Tagen ich im Folgemonat arbeite.
Für den geplanten Urlaub waren natürlich keine Stunden geplant, da hätte ich ja die Urlaubstage bezahlt bekommen.
Die allg. Gesetze für die Lohnfortzahlung sind mir soweit bekannt, dies hier ist etwas spezieller.
Normalerweise erfolgt Lohnfortzahlung anhand der Berechnung der zurückliegenden Wochen. Aber hier wird sich eben rausgeredet, dass ich ja für die zwei Wochen keine geplanten Stunden hatte, also müsse man mir auch keine Lohnfortzahlung leisten.
Hatte im Vorfeld noch gefragt, ob ich meinen Urlaubsantrag trotzdem einreichen soll, damit es ersichtlich ist, dass ich ja Urlaub nehmen wollte - und dann eine OP dazwischenkam - aber da wurde mir gesagt - nein.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von dhana am 18.09.2021, 8:19 Uhr
Hallo,
also normal läuft der die Lohnfortzahlung im Urlaub ganz normal weiter - nur das der Urlaub für die Zeit dann nicht als Urlaub zählt, sondern als krank - man bekommt die Urlaubstage dann "zurück".
Ich denke dein Problem ist, das du keinen Arbeitseinsatz während deiner Krankheit hast und auch keinen Urlaub, weil der ja nicht eingereicht/genehmigt wurde.
Denke das ist so ein Spezialfall, das du da um eine Rechtsberatung nicht drumrum kommst - hast du schon mal beim Arbeitsgericht direkt nachgefragt, die haben einen Rechtsauskunft von der man (unverbindlichen) Rat bekommt als Arbeitnehmer. Denke das wäre keine falsche Anlaufstelle.
Wäre vermutlich auch gut, wenn du das mit dem Urlaub irgendwie nachweisen könntest - gibts da vielleich einen Mailverkehr oder sonst was schriftliches?
Gruß Dhana
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von SassiStern am 18.09.2021, 9:00 Uhr
Nach Betriebsurlaub klingt es aber nicht.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von SassiStern am 18.09.2021, 9:06 Uhr
Der Fall dürfte nicht ganz so einfach sein. Man müsste den genauen Arbeitsvertrag kennen usw. Ich habe vor vielen Jahren mal Lohnbuchhaltung in einem kleinen Familienbetrieb mitgemacht. Dürfte sich aber sehr viel geändert haben. Laut einer Bekannten hat das Unternehmen wohl recht, allerdings hättest Du auch keinen Urlaub nehmen müssen, wenn die Tage sowieso nicht bezahlt werden.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Trini am 18.09.2021, 9:07 Uhr
Das war wahrscheinlich der Fehler.
Du hattest keinen Urlaub eingereicht und genehmigt.
Ich fürchte, da ist nix zu retten.
In Zukunft solltest du die immer zuerst den Urlaub genehmigen lassen, bevor man dich ausplant.
Trini
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von Tigerblume am 18.09.2021, 9:29 Uhr
Wenn Du den Urlaub nur geplant aber nicht eingereicht hast, dann verstehe ich nicht wie Du auf die Idee kommst dass Du eine Lohnfortzahlung bekommen könntest. Denn wenn Du nicht krank gewesen wärst hättest Du ja für die Zeit auch keinen Lohn erhalten (klar, Du hättest dann Urlaub eingereicht, hast Du aber nicht).
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Liam7403 am 18.09.2021, 13:06 Uhr
Danke, das hörte sich nämlich für mich an, als würde es den gesamten Betrieb betreffen mit den Aufträgen.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Liam7403 am 18.09.2021, 13:10 Uhr
Ich habe mal Helferlein in einem Getränkemarkt gemacht und habe dort nur alle zwei Wochen gearbeitet. Wäre ich in der Woche krank geworden, in der ich nicht eingeteilt war, hätte ich auch keine Lohnfortzahlung erhalten.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Felica am 18.09.2021, 13:26 Uhr
Nein, aber Krankengeld. liegt aber an der 6 wochenfrist wegen neueinstellung. Nicht am Job.
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von Felica am 18.09.2021, 13:27 Uhr
Entweder hast du bezahlten Urlaub, dann müssen die urlaubstage ersetzt werden. Und du wirst für die Zeit bezahlt. Oder du hast unbezahlten Urlaub, dann nicht. Dann bekommst du für die Zeit aber auch kein Geld.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von SassiStern am 18.09.2021, 13:42 Uhr
Warum sollte sie dann Krankengeld bekommen?
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Tigerblume am 18.09.2021, 13:52 Uhr
Es gibt keine 6 Wochen Frist sondern es sind 28 Tage.
Ist die TE erst seit weniger als 28 Tagen dort angestellt?
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Tigerblume am 18.09.2021, 13:53 Uhr
Fände ich reichlich ungewöhnlich, innerhalb der ersten 4 Wochen bei einer neuen Stelle über Urlaub nachzudenken.
Re: kein Betriebsurlaub - nach Studen bezahlt
Antwort von Tigerblume am 18.09.2021, 13:54 Uhr
In den ersten 28 Tagen (6 Wochen stimmt nicht) bei einem neuen Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sondern dann tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von Tigerblume am 18.09.2021, 13:55 Uhr
Oder sie hat weder das eine noch das andere und wird deshalb nicht bezahlt weil sie an diesen Tagen auch dann nicht bezahlt worden wäre wenn sie nicht krankgeschrieben gewesen wäre.
Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Antwort von sechsfachmama am 18.09.2021, 14:31 Uhr
Ich bin seit Monaten dort angestellt.
Ich habe im Vorfeld meinen Urlaub dort abgesprochen, denn genau darum wurde ich in dieser Zeit nicht mit Arbeit eingeplant - sonst gäbe es dafür ja keinen Grund.
Nachdem der Urlaub feststand (was aus der Nichtvergabe von Aufträgen ersichtlich ist), wurde ich krank und musste zur OP.
Es gibt eine Mail-Anfrage von mir, ob ich den schriftlichen Urlaubsantrag trotzdem einreichen soll, damit es keine Probleme mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt, auf die ich keine Antwort erhalten habe (schrieb ich schon).
Arbeitsgericht habe ich noch nicht erreicht, bin aber dran.
Es hat nichts mit Krankengeld zu tun, da es sich nur um diese zwei Wochen handelt.
Wir haben keine auftragsfreien Wochen - das ist klar, wenn es in einer bestimmten Woche keine Arbeit gäbe, dass ich dann im Krankheitsfall auch in dieser Woche nicht plötzlich eine Lohnfortzahlung erhalte.
Im Schnitt arbeite ich 3 - 5 Tage in der Woche, das kommt auf die Auftragslage an und jeden Monat wird eine neue Ergänzung zum AV gemacht. Und natürlich kann ich keine Lohnfortzahlung für Montag, Freitag und Samstag bekommen - das sind Tage an denen in den Ferien def. keine Aufträge anfallen. Aber da ich normalerweise Di, Mi, Do und Sonntag gearbeitet hätte - was aus der davor- und der danachliegenden Zeit auch ersichtlich ist, muss sich die Lohnfortzahlung auch auf den Durchschnitt der zurückliegenden Zeit belaufen.
bist Du da freiberuflich ?
Antwort von Ellert am 18.09.2021, 14:50 Uhr
Du musst ja eine Art Vertrag haben
wie ist denn sowas geregelt ?
Wie ist das mit den Kollegen wenn diese krank sind ?
Re: bist Du da freiberuflich ?
Antwort von sechsfachmama am 18.09.2021, 16:05 Uhr
Nein, fest angestellt (befristet, läuft nur über den Sommer aller 5 Jahre). Ich denke, alle haben auch den gleichen Vertrag, da achten die schon drauf.
Wie das mit anderen geregelt ist, weiß ich nicht, wir sitzen in unseren Autos und zählen Autos, außer mal ein Hallo oder nur Handgruß ist da nix. Andererseits hab ich auch noch niemanden gefragt. Man weiß auch nicht, ob man vertrauen kann, nicht dass dann weitergetratscht wird, xy hat sich bei mir beschwert, dass ...
Je nach Auftragslage wird der monatliche Arbeitsvertrag angepasst (also 2 Tage wöchentlich, 3 Tage wöchtentlich ...) und im Vorfeld wird abgesprochen, ob man zu den angedachten Tagen arbeiten kann.
Du hast irgendwie nie so das Traumjobglück...
Antwort von Ellert am 18.09.2021, 18:57 Uhr
erinnere ich mich noch an einiges,
oder verwechsle ich Dich da ?
Im Zweifel mal nen Anwalt auf den Vertrag schauen lassen ?
Re: Du hast irgendwie nie so das Traumjobglück...
Antwort von sechsfachmama am 18.09.2021, 19:30 Uhr
inzwischen hab ich mehrere gute jobs ;)
nur bin ich kurz nach antritt des neuen dauerhaften jobs krankheitsbedingt ausgefallen, was für beide seiten nicht prickelnd ist, noch dazu in der urlaubszeit. hatte diese op für nov. oder so angedacht, aber dann streikte mein körper und nix ging mehr. (also der job, in dem ich noch weiter krankgeschrieben bin, da ich mich nicht körperlich belasten darf)
der job, um den es hier gerade geht, ist immer nur für 5 monate aller 5 jahre, bin bei der firma auch schon zu anderen projekten eingestellt gewesen und an sich passt alles. nur das gerade ist halt mist.
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