Geschrieben von cube am 11.11.2018, 18:28 Uhr |
Jugendamt muss sofort tätig werden.
Nichts für ungut und ich bin ganz bestimmt nicht dafür, bei möglichem Missbrauch erst mal abzuwarten, aber: wenn alleine die Äußerung bzgl. Schmerzen ausreicht, um Missbrauch zu unterstellen, dann müssten die Töchter unserer b
Nachbarin schon längst im Heim sein. Einmal ist die größere mit dem Fahrrad gefallen - wo hat es wohl weh getan? Blasenentzündung - wo brennt es dem Kind ?
Sorry, aber wenn so schnell Kinder weggenommen würden oder Eltern unter Verdacht stünden, müssten wir ganz schön viele Heime bauen.
- Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - dogcoonies 11.11.18, 15:13
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - 3wildehühner 11.11.18, 16:11
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - dogcoonies 11.11.18, 16:20
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - kravallie 11.11.18, 16:32
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - nachbarn 11.11.18, 16:39
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- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - kravallie 11.11.18, 17:44
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- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - cube 11.11.18, 17:39
- Jugendamt muss sofort tätig werden. - mimiziku 11.11.18, 18:21
- Re: Jugendamt muss sofort tätig werden. - cube 11.11.18, 18:28
- Re: Jugendamt muss sofort tätig werden. - kravallie 11.11.18, 18:41
- Re: Jugendamt muss sofort tätig werden. - cube 11.11.18, 18:28
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - Ninal0301 11.11.18, 19:41
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - Carmar 14.11.18, 8:27
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