Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von dogcoonies am 11.11.2018, 15:13 Uhr

Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Hi,

es geht um eine alleinerziehende Mutter die durch eine Erkrankung eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt bekommen hat. Im April 2018 war die Mutter mit ihren zwei Töchtern ( beide 3 Jahre alt) im Bad und die Haushaltshilfe will gehört haben wie einer der Mädchen zu der Mama gesagt hat: Mama mir tut die Mumu weh und der Po weh. Wann kommt der Mann wieder?" Die Mutter soll darauf Pssst gemacht haben. Die Haushaltshilfe berichtete davon ihrem Chef und der machte telefonisch eine Meldung/ Anzeige? bei der Polizei wegen "Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch" Die wiederum informierten das Jugendamt und die luden die Mutter ins Jugendamt ohne Kinder ein. Sie belehrten die Mutter nach 1666 das sie auch unterschreiben musste. Die Mutter wies die Vorwürfe von sich und sagte das die Kinder keinen Kontakt zu fremden Männern hatten und das sie auch keine Männerbekanntschaften/ Beziehung usw. hat. Das Jugendamt beauflagte die Kindesmutter das sie sich bei der Kinderschutzambulanz vorstellen soll, zusammen mit ihrer Soziapädagogische Familienhilfe die bereits in der Familie vor dem Vorfall installiert war. Die Familienhilfe äußerte den Verdacht das die Mutter lügt und es sehr wohl Männerbekanntschaften gibt und die Mutter wohl über WhatsApp Nacktfotos von sich verschickt. Die Psychologin sagte das sie den Verdacht nicht bestätigen kann und ihn aber auch nicht entkräften kann. Im September lief die Familienhilfe aus und das Jugendamt hat nichts weiter gemacht, Jugendamt will Mutter jetzt mit den Kindern ins betreute Wohnen stecken. Erst jetzt am 2.11.2018 ist beim Amtsgericht ein Antrag vom Jugendamt auf Erörterung gem. § 157 Fam Fg hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zu Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingegangen.

Ist das ein Eilantrag? Hätte das Jugendamt hier in diesem Fall nicht anderes reagieren müssen um die Kinder zu schützen? z.B. im April sofortige Herausnahme der Kinder, Clearing, Teilweise Sorgerechtsentzug usw.?

Hätte da das Jugendamt nicht anders reagieren müssen?

Grüße
Selina

 
13 Antworten:

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von 3wildehühner am 11.11.2018, 16:11 Uhr

Es gibt ja scheinbar keine Beweise für einen Missbrauch.
Stell dir vor, deine Nachbarn meinen so etwas bei dir gehört zu haben und melden das der Polizei/Jugendamt und -ohne einen Beweis- nehmen dir deine Kinder weg und geben sie in Pflege.
Das fändest du dann angebracht?

So einfach geht das Kinder aus einer Familie holen nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von dogcoonies am 11.11.2018, 16:20 Uhr

Es war aber ja die Haushaltshilfe und warum sollte diese Lügen aufstellen? Sind das nicht gewichtige Gründe die Kinder sofort herauszunehmen wenn der Verdacht eines schweren sexuellen Missbrauch besteht?

Bz. was sind dann gewichtige Gründe die Kinder sofort herauszunehmen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von kravallie am 11.11.2018, 16:32 Uhr

ich frage jetzt mal andersrum:
wegen einem einzigen satz eines dreijährigen kindes steht massiver missbrauch im raum??
woher weiß denn die haushaltshilfe, dass die mutter auf partnersuche ist und nacktfotos verschickt? und wenn ja, ist das strafbar und gefährdet das die kinder?

sind die kinder untersucht worden? gibt es noch irgendeinen anderen anhaltspunkt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von nachbarn am 11.11.2018, 16:39 Uhr

bei verdacht ,hätte man doch ein kinderarzt das kind untersuchen müssen, das
JA kennst sich doch aus bei solchen anschuldigungen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von dogcoonies am 11.11.2018, 16:48 Uhr

Die Kinder wurden nur bei 2 Terminen von der Psychologin befragt/ beobachtet und nicht körperlich untersucht. Die Familienhilfe hat von der Einzelfallhilfe der Mutter die Info das diese Einblick in das Handy der Mutter gehabt hat und sie im Whatsapchat sehen hat das die Kindesmutter von sich Nacktfotos verschickt haben soll. Die Einzelfallhilfe berichtete auch das die Kindesmutter ihr gegenüber erwähnt haben soll das ein Mann bei ihr zu Besuch war den sie von früher kennt. Die Kindesmutter hat aber allen anderen gesagt haben, auch gegenüber der Familienhilfe das keine fremden Männer in der Vergangenheit zu Besuch waren. Die Kindesmutter sagt das die Einzelfallhilfe lügt und bleibt bei ihrer Aussage das keine fremden Männer zu Besuch waren und sie auch keinen Freund hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von cube am 11.11.2018, 17:39 Uhr

Also, Kind hat einen Blaseninfekt oder ähnliches oder ist gefallen und äußerst Schmerzen an intimen Bereichen. Mutter hat nun Angst, dass die Familienhilfe dies in den falschen Hals bekommt und macht "psst". Interessant, dass scheinbar überhaupt nicht in Betracht gezogen wurde, dass die Mutter evt. genau vor dieser Interpretation Angst hatte und deswegen "psst" gemacht hat. Oder vielleicht einfach der schamhafte Typ ist und nicht wollte, das eine Fremde das hört.

Davon ab hätte eine körperliche Untersuchung stattfinden müssen, um erst einmal zu klären, ob es körperliche Hinweise auf eine Verletzung und evt. sogar Mißbrauch gibt.
Das ist nicht passiert und damit steht jetzt nun Aussage gegen Aussage.

Es wäre nicht der erste MA des Jugendamtes oder anderer Stellen, die bei jeder Äußerung sofort "Mißbrauch" schreien, ja fast schon auf einer Art Mission sind, alles und jeden zu verdächtigen.
Dazu passt auch, dass die HH entweder sogar keine Hemmungen hatte, im Handy der Mutter rumzuschnüffeln - geht gar nicht und ist auch illegal - oder aber einfach auch da ihren Verdächtigungen ohne Rücksicht auf Verluste nachhilft.

Für mich hört sich das eher danach an, als wenn man die HH mal etwas genauer unter die Lupe nehmen müsste.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von kravallie am 11.11.2018, 17:44 Uhr

dann hat also die einzelfallhilfe geschnüffelt.
ist die mutter noch sehr jung?
vll hat sie angst, die kinder zu verlieren und unterschlägt männerbesuch.


wer bist du denn in diesem fall, dass du so insistierst?
für mein rechtsempfinden reicht das nicht aus, der mutter die kinder zu nehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Jugendamt muss sofort tätig werden.

Antwort von mimiziku am 11.11.2018, 18:21 Uhr

Das Jugendamt hat bei solch ein schweren Vorwurf eine sofortige Untersuchung körperlich und psychologisch zu veranlassen und muss sofort Kontakt mit Kita/ Krippe/ Schule aufnehmen ob da etwas auffällig war.

Die Kita usw. sind verpflichtet wenn etwas auffällt Meldung zu machen. Ist ja wie ich es herauslese nicht gemacht worden. Jedenfalls muss das Jugendamt alles dafür tut den Verdacht zu beweisen oder ihn zu entkräften durch oben genannte Maßnahmen.

Gerade wenn das Kind sagt das die Mumu und der Po weh tut wäre eine körperliche Untersuchung zwingend notwendig gewesen. Jugendamt hat einen Schutzauftrag und muss dem nachkommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendamt muss sofort tätig werden.

Antwort von cube am 11.11.2018, 18:28 Uhr

Nichts für ungut und ich bin ganz bestimmt nicht dafür, bei möglichem Missbrauch erst mal abzuwarten, aber: wenn alleine die Äußerung bzgl. Schmerzen ausreicht, um Missbrauch zu unterstellen, dann müssten die Töchter unserer b
Nachbarin schon längst im Heim sein. Einmal ist die größere mit dem Fahrrad gefallen - wo hat es wohl weh getan? Blasenentzündung - wo brennt es dem Kind ?
Sorry, aber wenn so schnell Kinder weggenommen würden oder Eltern unter Verdacht stünden, müssten wir ganz schön viele Heime bauen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendamt muss sofort tätig werden.

Antwort von kravallie am 11.11.2018, 18:41 Uhr

ich bin bei cube.
was mich auch besonders stört ist das handygeschnüffel und eine ae-mutter, die u.u. kontakte übers netz pflegt/sucht quasi unter generalverdacht steht.
sie darf keinen männerbesuch bekommen, der könnte ja, blabla. zudem scheinen es zwillingsmädchen zu sein, was ist mit dem anderen kind?

untersuchung wäre doch für alle laien das erste, was man macht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von 3wildehühner am 11.11.2018, 18:41 Uhr

Wo ist denn eigentlich das Problem, wenn die Frau Nacktfotos von SICH verschickt? Das kann sie machen, so viel sie möchte! Das ist ihr Privatleben und es geht das Jugendamt auch nichts an, ob sie “Männerbesuch” hatte. Es ist doch nich jeder “fremde” Mann ein Sexualstraftäter und/oder pädophil!

Wer sagt, dass die Haushaltshilfe vertrauenswürdig ist? Vielleicht will sie sich auch profilieren...ganz koscher ist sie scheinbar aber ja nicht, wenn sie im Haus herumschnüffelt und sogar ans Handy ihre Klientin geht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von Ninal0301 am 11.11.2018, 19:41 Uhr

Ich frage mich eher wieso du hier so eine Geschichte erzählst und so eine Frage stellst...
Bist du pädophil und möchtest wissen ob's raus kommt?
Wenn ja:Such dir Hilfe!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?

Antwort von Carmar am 14.11.2018, 8:27 Uhr

Ganz genau der Gedanke kam mir auch...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.