Geschrieben von cube am 11.11.2018, 17:39 Uhr |
Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt?
Also, Kind hat einen Blaseninfekt oder ähnliches oder ist gefallen und äußerst Schmerzen an intimen Bereichen. Mutter hat nun Angst, dass die Familienhilfe dies in den falschen Hals bekommt und macht "psst". Interessant, dass scheinbar überhaupt nicht in Betracht gezogen wurde, dass die Mutter evt. genau vor dieser Interpretation Angst hatte und deswegen "psst" gemacht hat. Oder vielleicht einfach der schamhafte Typ ist und nicht wollte, das eine Fremde das hört.
Davon ab hätte eine körperliche Untersuchung stattfinden müssen, um erst einmal zu klären, ob es körperliche Hinweise auf eine Verletzung und evt. sogar Mißbrauch gibt.
Das ist nicht passiert und damit steht jetzt nun Aussage gegen Aussage.
Es wäre nicht der erste MA des Jugendamtes oder anderer Stellen, die bei jeder Äußerung sofort "Mißbrauch" schreien, ja fast schon auf einer Art Mission sind, alles und jeden zu verdächtigen.
Dazu passt auch, dass die HH entweder sogar keine Hemmungen hatte, im Handy der Mutter rumzuschnüffeln - geht gar nicht und ist auch illegal - oder aber einfach auch da ihren Verdächtigungen ohne Rücksicht auf Verluste nachhilft.
Für mich hört sich das eher danach an, als wenn man die HH mal etwas genauer unter die Lupe nehmen müsste.
- Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - dogcoonies 11.11.18, 15:13
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - 3wildehühner 11.11.18, 16:11
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- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - kravallie 11.11.18, 16:32
- Re: Vorgehensweise massive Kindeswohlgefährdung von Jugendamt? - nachbarn 11.11.18, 16:39
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- Jugendamt muss sofort tätig werden. - mimiziku 11.11.18, 18:21
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