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Geschrieben von mimiziku am 11.11.2018, 18:21 Uhr

Jugendamt muss sofort tätig werden.

Das Jugendamt hat bei solch ein schweren Vorwurf eine sofortige Untersuchung körperlich und psychologisch zu veranlassen und muss sofort Kontakt mit Kita/ Krippe/ Schule aufnehmen ob da etwas auffällig war.

Die Kita usw. sind verpflichtet wenn etwas auffällt Meldung zu machen. Ist ja wie ich es herauslese nicht gemacht worden. Jedenfalls muss das Jugendamt alles dafür tut den Verdacht zu beweisen oder ihn zu entkräften durch oben genannte Maßnahmen.

Gerade wenn das Kind sagt das die Mumu und der Po weh tut wäre eine körperliche Untersuchung zwingend notwendig gewesen. Jugendamt hat einen Schutzauftrag und muss dem nachkommen.

 
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