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Geschrieben von marit am 17.01.2005, 10:14 Uhr

Gendatenbank

Ich war ehrlich gesagt entsetzt darüber, wie das rauskam.

Ich meine, der Mörder hatte einmal freiwillig in einem anderen Zusammenhang (in dem er unschuldig war) einen genetischen Fingerabdruck angegeben. Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, daß solche Daten dann auch nur für diesen EINEN Fall verwendet werden dürfen und danach wieder gelöscht werden?

Ich meine, spricht das nicht gegen den Grundsatz, daß man sich nicht selbst belasten muß in unserem Rechtssystem?
Also wenn ich mir vorstelle, daß ich freiwillig meinen Genabdruck abgebe, um bei einem Kindesmißbrauch den Täterkreis einzugrenzen, dann überlege ich mir das doch zweimal, wenn ich weiß, daß das Material dann für immer gespeichert ist. Wer weiß denn schon sicher, ob er nicht auch mal in eine Situation kommt, wo er straffällig wird (muß ja nicht gleich Mord sein).

Also ich finde das fragwürdig - und vor allem sind dann sicher immer weniger Menschen kooperativ, wenn es um Kindesentführungen geht - und gerade da wäre es doch wichtig.

 
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