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von Leena  am 07.02.2019, 10:21 Uhr

Falsch

Wenn Du schon mit "grundgesetzwidrig" um die Ecke kommst, sollte Dir aber auch bewusst sein, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen nach § 1 BGB mit Vollendung der Geburt beginnt.

Um, der Einfachhalt halber, mal wieder Wikipedia zu zitieren:

"Da ein Mord nur an einem bereits geborenen Menschen begangen werden kann, ist ein Schwangerschaftsabbruch kein Mord im juristischen Sinne. Er wird gleichwohl durch die §§ 218 ff. StGB unter Strafe gestellt. Dies macht es jedoch erforderlich, eine klare Grenze zwischen beiden Delikten zu ziehen, als welche sich das Einsetzen der Eröffnungswehen etabliert hat. Im Fall eines Kaiserschnitts gilt die Öffnung der Gebärmutter als relevanter Zeitpunkt. Der strafrechtliche Schutz setzt damit etwas früher als die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit ein, die gemäß § 1 BGB mit Vollendung der Geburt beginnt."

Im Übrigen hat das BVerfG bereits 1975 entschieden (BVerfGE 39, 19), dass dem Nasciturus auch Grundrechtsschutz zusteht, eine teilweise Straffreiheit (z. B. nach einer qualifizierten Beratung) einer Abtreibung aber verfassungsgemäß ist. Damals entschied das BVerfG das eine Straffreiheit zulässig ist, bei unzumutbaren außergewöhnlichen Belastungen für die Schwangere.

Du kannst Dich von mir aus jetzt darüber streiten, was zumutbar ist und war nicht. Aber die Aussage "Abtreibung ist Mord" ist schlicht und ergreifend falsch.

 
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