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Geschrieben von Petra28 am 28.11.2016, 21:13 Uhr

Die Spielsucht erklärt ja nicht das kriminelle Verhalten an sich.

An der Börse ist der "Zocker" die Regel und nicht die Ausnahme und es ist auch nicht verboten, zu zocken, solange man die daraus resultierenden Gewinne versteuert.

Er hat schlichtweg Spielgeld beiseite geschafft, weil er nicht Manns genug war, seinem Steuerberater zu erklären: "Hör mal zu, Jupp, mir egal, was Du mir immer über sichere Anlagen erzählst, ich will spielen und wenn die 10 Millionen dann weg sind, ist es mir wurscht." Dann hat sich das Spielgeld aber vermehrt, da hat er schon ein gutes Händchen gehabt. Und dann hat er wieder keinen Schneid' gehabt, seinem Steuerberater zu sagen: "Hör' mal zu Jupp, ich hatte Geld beiseite geschafft, zum Spielen und das hat sich wie irre vermehrt, lass' uns das mal steuertechnisch gerade ziehen... Ich denke, er hat aus Feigheit betrogen, auch wenn er spielsüchtig war, das war doch nicht der Grund für das kriminelle Verhalten...

 
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