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Geschrieben von Graupapagei3 am 29.05.2019, 13:25 Uhr

Ärztemangel

Na ja sagen wir mal du bindest die Zulassung an die Verpflichtung in die Landarztpraxis zu gehen. Und wenn dann nach vielem Jahren Studium derjenige sagt - nö will ich doch nicht - was dann? Er darf keinen Abschluss machen? Stipendium zurückzahlen wird die Lösung im Zweifelsfall nicht sein ...

 
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