1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von hosenmatz05 am 05.10.2008, 22:49 Uhr

@ Miolilo - Gilt das nicht nur für den letzten Stichtag-Monat?

Hallo,

ja, das habe ich auch gehört, dass man für ein Kind, das z. B. dieses Jahr mit Stichtag Oktober eingeschult hätte werden müssen, ohne weiteres durch Elternerklärung die Einschulung auf das kommende Jahr verschieben kann.
Meiner Meinung nach gilt das aber nur für Kinder, die eben dieses Jahr im Oktober 6 Jahre alt wurden.
Demzufolge gälte es nächstes Jahr nur für die November-Kinder (hier geht es ja um ein Oktober-Kind), denn dann ist der Stichtag ja schon der 30.11..
Ich lasse mich aber natürlich gerne eines besseren belehren!

LG
Sandra

 
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