1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Julie am 22.01.2010, 15:57 Uhr

@3wildehühner - stimmt nicht ganz

Diese Regel mit "nach zwei Verlängerungen geht nur noch unbefristet" gilt nur bei Arbeitsverträgen, die ohne sachlichen Grund befristet sind.
Bei Verträgen mit sachlichem Grund geht es ohne zeitliche oder anzahlmäßige Beschränkung..........
Nachzulesen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)......

 
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