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Geschrieben von Sabine mit Amelie am 29.05.2016, 22:05 Uhr

Kindesunterhalt

Hallo,

ich weiß nicht, ob ihr nicht richtig lest, aber egal. Jeder hat seinen Standpunkt. Hier wird geschrieben, dass die Mutter des ersten Kindes AE ist und alles alleine stämmen muss. Wo steht das?
Übrigens, ich war mit meinem ersten Kind auch alleine, nur dass ich nicht geschieden war, sondern verwitwet. Ich bekam für meine Tochter € 145,-- und sollte bei der Krankenkasse nicht mal die Härtefallregelung bekommen, weil ich für mich selbt zu VIEL verdient habe. Meine Tochter wurde nämlich seperat gerechnet, weil sie mit ihren € 145,-- Halbwaisenrente ein eigenes Einkommen hatte und ich dann mit meinem Halbtagsjob für mich zu viel verdiente. Damals kam von keiner Seite ein Aufschrei, wie ihr gebt der Frau die Härtefallregelung nicht? Wäre ich geschieden gewesen, hätte ich die Härtefallregelung bekommen, weil ich € 200,-- unter dem Satz lag. Meine Tochter hat niemandem leid getan und es fand niemand unfair, dass das Geld dann auch meinem Kind gefehlt hat und vom Mindestunterhalt war ich weit weg. Meine Tochter ist inzwischen 24 Jahre und hat es überlebt. Sie hat keinen Schaden davon getragen. Ich wäre damals froh gewesen, ich hätte € 289,-- als Halbwaisenrente bekommen.

Liebe Grüße

Sabine

 
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