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Geschrieben von Marianna81 am 29.05.2016, 11:06 Uhr

@Ellert, richtig. Falls der Unterhalt tituliert ist dann muss der KV eine

Abaenderungsklage beim zuständigen Gericht einreichen. Dann wird der Richter es überprüfen. Das JA darf es nicht ändern, die Mutter des ersten Kindes kann dann pfänden falls der Vater nicht den Unterhalt der festgelegt wurde, zahlt.

 
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