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Geschrieben von Sabine mit Amelie am 29.05.2016, 17:58 Uhr

Kindesunterhalt

Hallo,

wenn du schon ein Kind hast und bekommst das zweite, überlegst du dir dann auch, wo du einsparst, dass du deinem ersten Kind nach wie vor alles so gönnen kannst, wie es vor dem zweiten Kind war? Wenn dein erstes Kind z.B. außer seinem Zimmer noch ein weiteres nutzen durfte, weil es eben "übrig" war, darf es das dann weiterhin nutzen, obwohl das zweite Kind kommt, weil es zuerst da war.
Ich habe in dem AP z.B. auch gelesen, dass der Vater nicht nur seinen Unterhalt bezahlt hat, sondern auch noch andere Dinge, die er nicht hätte bezahlen brauchen. Außerdem habe ich gelesen, dass der Kontakt zu dem Kind gut ist, dass sich das erste Kind auf das Baby freut. Es wird doch der AP erlaubt sein, dass da nochmal drüber geschaut wird, oder nicht? Ich denke, wenn du in der Situation der AP wärst, würdest du auch so handeln. Es ist immer leicht gesagt, dass man dem ersten Kind nichts wegnehmen würde, aber wenn das so wäre, gäbe es vermutlich fast nur Einkindfamilien, weil in dem Moment wo ein zweites Kind kommt, das Einkommen automatisch geschmälert wird und man schauen muss, wo man bleibt. Das ist nun mal so, es sei den, man verdient so viel, dass es nicht drauf an kommt.

Liebe Grüße

Sabine

 
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