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von ElfiEmmel  am 29.05.2016, 11:58 Uhr

Ihr habt den Unterhalt doch vom Gericht festgestetzt bekommen

Ja richtig, haben wir bzw der Vater. Nein, das Jugendamt ändert da auch nix. Die sagten uns nur, egal ob Titel oder nicht, man kann ein Abänderungsschreiben verfassen und das wird denn überprüft.

 
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