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Geschrieben von Sille74 am 05.02.2016, 18:18 Uhr

Kernpunkt ist aber:

Schade, dass Du Dich jetzt vom Acker machst, denn sonst könntest Du mir vielleicht mit Deinem offenbar alles und alle überragenden und überlegenen Intellekt sagen, was sonst die Frage/das Problem war ... Die AP meldet selbst meldet sich ja nicht mehr im Moment, was mich nicht verwundert ... In mehreren Posts äussert die AP sich doch in die Richtung (Stichworte: "Goldwaage", "Goldwaagensyndrom", "Formulierung sollte doch zweitrangig sein"). Dass es der AP nicht um die Einschränkung des Grundrechts Meinungsfreiheit von staatlicher Seite geht, wie es zwar der reine WORTLAUT im ersten Post vermuten lässt (wie Du ja SELBSTVERSTÄNDLICH weißt, gibt es ja nicht nur die Auslegung am reinen Wortsinn), zeigt sich darin m.E. doch deutlich. Natürlich nicht, denn dass es eine solche Einschränkung nicht gibt, ist mit Sicherheit auch der AP klar. Aber sie formuliert hier eben - nein, nicht unpräzise - laienhaft und nicht mit staatsrechtlich gebildeten Hintergrund.

Natürlich ist es am besten immer klar und unmissverstandlich zu formulieren; in schriftlichen Arbeiten/Abhandlungen innerhalb seines Fachgebiets oder in der Schule, halte ich das sogar für unabdingbar, wobei ja such (vermeintlich) klar formuliettes Schriftliches genug Raum für Interprezationen und Auslegung lässt. Aber ich bitte Dich! Im persönlichen Gespräch muss und kann das doch nicht immer der Fall sein, wenn vielleicht such nicht so viel Zeit ist, über Formulierungen nachzudenken.

 
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