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Geschrieben von Bonniebee am 25.06.2012, 12:26 Uhr

Zahnarzt / Kieferorthopäde

Hallo,

ich würde auch auf jeden Fall zum Kieferorthopäden gehen. Deine Ärztin hat erst wenig Erfahrung in diesem Bereich, und außerdem scheint sie allzu sehr am Geld interessiert zu sein. Dafür brauchst Du übrigens auch keine Überweisung, Du kannst einfach einen Termin ausmachen.

Eine Zusatzversicherung haben wir auch, sie ist sehr sinnvoll. Allerdings könnte es dafür ein bisschen spät sein. Die meisten Versicherer haben eine sog. Karenzzeit. Das heißt, man kann sie nicht direkt nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Die Karenzzeit ist unterschiedlich, frage mal nach. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit einem bestimmten Zusatzversicherer zusammen und ermöglichen ihren Kunden so besonders günstige Konditionen.

Ein Hinweis: Egal ob mit oder ohne Zusatzversicherung - lass Dir einen Kostenvoranschlag von mindestens zwei Kieferorthopäden machen. Hier herrschen inzwischen die Gesetze der freien Marktwirtschaft. Wir haben für ein und dieselbe Behandlung bei unserer Tochter einmal 2500 EUR und einmal 1000 EUR Eigenanteil bezahlen sollen - je nach Arzt. Wir haben uns dann für den preiswerteren entschieden, der einen sehr guten Ruf hat und die Behandlung supergut macht (sind sogar früher fertig als veranschlagt). Dafür kann man auch eventuell schon gemachte Röntgenaufnahmen vom teureren Arzt anfordern und zum neuen Arzt mitnehmen, sie gehören ja dem Patienten und sind von der Kasse bezahlt. Unser neuer Arzt hatte sie beim ersten Arzt selbst angefordert, und sie wurden geschickt.

Eine Behandlung sollte an Eigenanteil nicht mehr als 1000 EUR für den gesamten Behandlungszeitraum (mehrere Jahre) kosten, auch nicht bei kompliziertem Befund. Bei leichtem Befund ist manchmal sogar so gut wie gar kein Eigenanteil fällig. Alles was teurer ist als 1000 EUR ist zu hoch veranschlagt! Oft kriegt man hier Dinge angedreht, die man nicht braucht (z. B. um eine Winzigkeit schmalere Brackets und so). Im Kostenvoranschlag erkennt man zu hohe Posten daran, dass dort mehr als der 2,5-fache Satz veranschlagt wird (z. B. 3,5-fach oder gar 4,3-fach etc.).

LG

 
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