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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 02.05.2012, 16:12 Uhr

Unterstufenparties

Rechtlich ist das tatsächlich kein Problem, da es eben keine "Öffentliche Tanzveranstaltung" ist.

Wie oft ist denn "in regelmäßigen Abständen"? Jedes Wochenende wäre mir das auch nicht recht. Aber zwei bis drei Mal im Schuljahr könnte ich ausnahmsweise "Ausgang" bis 22 Uhr erlauben.

Ich käme ja auch in Erklärungsdruck gegenüber meiner großen Tochter. Die ist 15 und darf bis 22 Uhr wegbleiben - durchaus mit der Begründung, daß für sie auf öffentlichen Veranstaltungen um 22 Uhr schon aus rechtlichen Gründen Ende wäre. Sie ist zwar selten auf öffentlichen Veranstaltungen sondern fast nur privat unterwegs, aber ich fand es hilfreich, mich an den rechtlichen Gegebenheiten zu orientieren. Wenn der fast 5 Jahre jüngere Bruder (kürzlich 11 geworden, 5. Klasse) jetzt auch ständig so lange wegbleiben darf, dann fände sie das - völlig zu Recht - nicht wirklich fair.

Konkret wäre es alleine deswegen hier kein Problem, weil der kleine Bruder sich wahrscheinlich eher jeden Fingernagel einzeln ausreißen würde als auf einer Tanzveranstaltung erwischt zu werden *gg*. Aber FALLS der Wunsch aufkäme, würde ich das maximal als große Supersonderausnahme erlauben.

 
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