Geschrieben von Ebba am 02.05.2012, 15:50 Uhr |
Das JuSchG hat m.E. nix dagegen.
Guckst du § 5 Abs. 2 JuSchG
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
- Unterstufenparties - Pammi 02.05.12, 11:31
- Re: Unterstufenparties - Goldbear 02.05.12, 11:57
- Re: Unterstufenparties - Littlecreek 02.05.12, 11:58
- Re: Unterstufenparties - Linguine 02.05.12, 12:37
- Re: Unterstufenparties - Ebba 02.05.12, 13:23
- Re: Unterstufenparties - kanja 02.05.12, 13:58
- Ist das überhaupt rechtens? - Grundlagentrottel 02.05.12, 14:16
- Das JuSchG hat m.E. nix dagegen. - Ebba 02.05.12, 15:50
- Re: Ist das überhaupt rechtens?ja, ist ja nciht öffentlich!!! - Henni 02.05.12, 16:58
- Re: Unterstufenparties - Strudelteigteilchen 02.05.12, 16:12
- Re: Unterstufenparties - Verona 02.05.12, 18:36
- Re: Unterstufenparties - Emmi67 02.05.12, 18:51
- Re: ach Gott, - Julie 02.05.12, 21:04
- etwas späte Antwort - Birgit67 03.05.12, 9:27
- Danke für die Antworten :o) - Pammi 03.05.12, 11:44