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Geschrieben von AndreaL am 22.02.2012, 14:24 Uhr

Sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren geht auch ohne Elterneinwilligung!

Hallo Räubermama,

es kommt außerordentlich selten vor, dass ein Kind zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förder-/Unterstützungsbedarf gemeldet wird, was sich danach als hochbegabt herausstellt. Da schreibe ich deswegen so ausdrüchlich, weil die Posterinnen vor mir alle in diese Richtung verweisen.

Gegen eine Überprüfung können sich Eltern nicht 'wehren'. Sehr wohl kannst Du nach der Überprüfung (mit)bestimmen, was mit Deinem Kind passiert. Je nach Bundesland wird es sowieso mit zusätzlicher Unterstützung an der aktuellen Schule verbleiben (Inklusion).

Ist Dein Kind auf ADHS überprüft worden?

VG

Andrea

 
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