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Geschrieben von AndreaL am 09.04.2011, 12:31 Uhr

Recht hast Du!

Volljähig und erwachsen ist nicht eins und dasselbe. Nur - wenn Kinder 18 sind - ist i.d.R. der Einflussbereich begrenzter, alleine schon aus rechtlichen Gründen!

LG


Andrea

 
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