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Geschrieben von hgmeier am 02.02.2011, 20:48 Uhr

Ordnungsmaßnahme

Die Querversetzung ist AFAIK (zumindest in Hessen) eine Ordnungsmaßnahme und da gilt es einige Formalia einzuhalten. Zudem ist es soweit ich weiß nicht möglich diese für "Ersttäter" zu verhängen.

 
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