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Geschrieben von hgmeier am 03.02.2011, 0:08 Uhr

Ordnungsmaßnahme

>Als das rauskam gab es einen Termin beim Direktor, zusammen mit den
>Eltern. Den Kindern und auch den Eltern wurde sehr deutlich gemacht,
>dass die Tage der Jungen an der Schule gezählt sind, sollte sich so ein
>Mobbingfall wiederholen.

Ich glaube kaum, daß diese Ordnungsmaßnahme vor einen Verwaltungsgericht bestand hätte, wenn sie denn vollzogen würde.

 
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