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Geschrieben von tonib am 23.02.2022, 20:26 Uhr

Einspruch IHK-Abschlusszeugnis

Bei einer mündlichen Prüfung hat man da eigentlich gar keine Chancen - da waren die Kollegen ja alle anwesend. Das würde ich unter Pech verbuchen.

Wir hatten einmal überlegt, schriftliche Vorbeurteilungen beim IB anzufechten, weil sich (i1) die Regeln rückwirkend verändert hatten und (2) der Lehrer ganz vergessen hatte, dass unser Kind nur das 2. Halbjahr in seiner Klasse war und ihm deshalb für das 1. Halbjahr eine schlechte Beurteilung gegeben hat - leider hat mein Mann das verpeilt, aber auch so war der Widerstand erheblich. Obwohl offensichtlich falsch. Natürlich hätte man vor Gericht ziehen können, aber wir haben das unter Pech verbucht. Gerade unser Kind hat auch schon wirklich oft Glück gehabt, am Ende gleicht es sich aus. Doof ist es trotzdem.

 
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