Geschrieben von Bosna am 02.02.2022, 14:29 Uhr |
Der Frust mit den Ämtern.
Es ist wirklich nicht leicht ruhig zu bleiben.
Gerade ruft mein Mann an , dass der Kinderfreibetrag im Januar gestrichen wurde. Im Dezember war er noch da .
Unser Sohn wurde im Frühjahr 2021 18 Jahre .
Damals schickten wir alle nötigen Papiere hin.
Der Kinderfreibetrag blieb.
Im Juli war Ende der Schulzeit und im September der Beginn der Ausbildung . Auch da schickten wir frühzeitig alle nötigen Dokumente hin.
Im Oktober wieder kein Kinderfreibetrag. Also wieder Kontakt und alle Dokumente hinschicken.
Ich hoffe , dass ich morgen jemanden erreiche, denn nachmittags ist keiner erreichbar.
Mit dem Kindergeld war das Gleiche , Ich musste 3x die Dokumente hinschicken , bis alles erledigt war . Und da ist der Kontakt nur per Mail oder Post möglich. Kein Telefonkontakt möglich.
Man muss so aufpassen um nichts zu übersehen.
War das bei euch auch schon mal so?
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von bea+Michelle am 02.02.2022, 14:47 Uhr
Das mit dem Kindergeld hatten wir letztes Jahr auch. Das ist so nervend
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von kuestenkind68 am 02.02.2022, 18:17 Uhr
Mein Großer ist gerade 18 geworden und hier lief das alles problemlos. Die Kindergeldstelle hat schon 3 Monate vor dem Geburtstag einen Antrag geschickt, den haben wir ausgefüllt eingereicht und nach 2 Wochen schon die Bestätigung bekommen... Um die Steuern kümmert sich gsd der Steuerberater, das wird schon laufen...
bekommt Ihr denn Beides ??
Antwort von Ellert am 02.02.2022, 19:35 Uhr
Kinderfreibetrag oder Kindergeld ist doch oder ?
Nach dem freibetrag haben wir ewig nichtmehr geschaut
das rchnet ja das Finanzamt dann aus
Kindergeld haben sie uns auch eingestellt weil wir nicht sofort von uns aus was auch immer eingereicht haben.
Wir haben ja ein schwerstbehindertes erwachsenes Kind, da müssen wir auch immer bekloppte Einkommensnachweisanträge einschicken
der wird niemals im Leben einen cent Geld verdienen,
kann man darauf nicht verzichten ?
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von Emmi67 am 02.02.2022, 19:40 Uhr
Nein, bei uns ging das immer problemlos. Sogar, als mein Sohn aus dem Ausland zurückkehrte und dann erst nach einigen Monaten mit dem Studium anfangen konnte, reichte eine kurze Mitteilung, um wieder Kindergeld zu bekommen. Telefonisch konnte ich auch bei Nachfragen immer jemanden erreichen. Mich nervte nur, dass ich dauernd Studienbelege einschicken musste, aber irgendwie muss man das Recht auf Kindergeld ja beweisen....
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von like1101 am 03.02.2022, 10:44 Uhr
war bei uns ganz easy. Habe zum 18. Geb. vom Sohn Formulare geschickt bekommen, die ich auszufüllen hatte zusammen mit dem Nachweis vom Ausbildungsvertrag. Nach kurzer Zeit kam die Bestätigung das alles ok ist und das Kindergeld weiter gezahlt wird.
Hab mich auch gefreut, das es so problemlos geklappt hat, kenn ich sonst so auch nicht ....
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von Jayjay am 03.02.2022, 12:51 Uhr
Hier gab es Probleme, als meine Tochter das 6. Semester hinter sich hatte, weil man der Meinung war, dass ein Bachelor grundsätzlich nach 6 Semestern erreicht sei... Bei meiner Tochter war der Studiengang aber auf 7 Semester angesetzt.
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von Loonis am 05.02.2022, 12:50 Uhr
Hier exakt das gleiche.
Ich bin auch mega genervt.
Sohn ist im März 21 volljährig geworden ,hat im Sommer Abi gemacht, Studium begann erst im Oktober.
Freibetrag war im Dezember noch da ,jetzt im Januar nicht mehr *grumel* ...haben jetzt einen Antrag schriftl. wieder gestellt.
Kindergeldstelle musste ich auch mind. 2x kontaktieren mit allen Unterlagen.
LG K
nochmals dumm gefragt, was nutzt der FREIBETRAG
Antwort von Ellert am 05.02.2022, 13:52 Uhr
Bekommt jemand hier Freibetrag und Kindergeld ?
Wir bekommen das immer gegengerechnet mit der Steuererklärung
was günstiger kommt
oder verstehe ich das falsch ?
Re: nochmals dumm gefragt, was nutzt der FREIBETRAG
Antwort von Birte0504 am 05.02.2022, 15:47 Uhr
Na wenn man einigermaßen gut verdient, spart man doch durch den Freibetrag mehr als das, was man als Kindergeld schon übers Jahr bekommen hat, das wird dann gegengerechnet. So hab ich es jedenfalls verstanden.
wir
Antwort von Ellert am 05.02.2022, 17:00 Uhr
hatten schon Jahre da war ein Kind am Ende Kindergeld und das andere Freibetrag
also entweder oder.
Wenn jemand Kinderfreibetrag hat dann aber ja kein Kindergeld
aber das gibt es doch automatisch oder nicht ?
Der Freibetrag ist erst bei der Steuererklärung interessant, so sagte man es uns denn unsere stehen auch nichtmehr auf der Steuerkarte seid sie 18 sind
werden aber beim Finanzamt berücksichtigt
Die Kindergeldstelle hat ja nichts mit der Steuer zu tun,
da würde ich beim Finanzamt anfragen
Re: wir
Antwort von kevome* am 06.02.2022, 11:34 Uhr
Genau deine Fragen stelle ich mir auch. Der eingetragene Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung hat nur Auswirkungen auf den Solidaritätsbeitrag, den die meisten wohl nicht mehr zahlen.
Bei der Steuererklärung wird diese Günstigerprüfung gemacht, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag zum tragen kommt. Da reicht aber der Kindergeldbescheid. Ob irgendein Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte stand ist dafür komplett egal.
Ich verstehe nicht, warum man diesen Eintrag braucht.
Re: nochmals dumm gefragt, was nutzt der FREIBETRAG
Antwort von Loonis am 06.02.2022, 12:19 Uhr
Wir bekommen Kindergeld und haben auch den Freibetrag für 2 Kids beantragt.
Schon immer.
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Im Netz habe ich es schön zusammengefasst gefunden:
Alle Eltern sollten Kindergeld beantragen, denn zahlreiche Vergünstigungen, beispielsweise im Steuerrecht, hängen vom Kindergeldanspruch ab. Ob ein solcher besteht, weiß das Finanzamt nur, wenn Du einen Kindergeldantrag gestellt hast.
Für die meisten Eltern bringt die Auszahlung des Kindergelds mehr als der Kinderfreibetrag. Wenn Du eine Steuererklärung abgibst, prüft das Finanzamt automatisch, was für Dich günstiger ist. Falls für Dich die Kinderfreibeträge günstiger sind, rechnet es im Steuerbescheid das Kindergeld hinzu, um die festzusetzende Einkommensteuer zu berechnen. Die Kinderfreibeträge spielen zudem bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine Rolle.
LG K
Re: nochmals dumm gefragt, was nutzt der FREIBETRAG
Antwort von kevome* am 06.02.2022, 12:45 Uhr
Genau wie es da steht, ist das Kindergeld entscheidend. Damit wird bei der Steuererklärung auch IMMER die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung gemacht. Da ist es komplett egal, ob der auch auf der Steuerkarte eingetragen ist.
dann habe ich es doch richtig verstanden
Antwort von Ellert am 06.02.2022, 13:54 Uhr
dagmar
danke
Antwort von Ellert am 06.02.2022, 13:55 Uhr
dachte schon ich blick wieder mal nichts...
kommt auf den Arbeitsvertrag an - Kinderzuschläge zahlen auch manche AG
Antwort von dhana am 07.02.2022, 8:46 Uhr
Hallo,
mein Mann hat noch einen der alten Arbeitsverträge aus dem öffentlichen Dienst - mit dem Kinderzuschlag.
Den gibt es aber nur, solange die Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
Für uns hat es also finanzielle Vorteile, die Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte einzutragen - die nicht vom Kindergeld/Kinderzuschlag abhängig sind.
Gilt aber nur für die alten Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst, Neuverträge haben den Kinderzuschlag nicht mehr. Weiß nicht genau wann das geändert wurde, ist aber schon Jahre her.
Gruß Dhana
Re: kommt auf den Arbeitsvertrag an - Kinderzuschläge zahlen auch manche AG
Antwort von wolfsfrau am 07.02.2022, 13:25 Uhr
Nennt sich das nicht Ortszuschlag?
Kriegt mein Mann auch noch.
hängt hier am Kindergeldbezug
Antwort von Ellert am 07.02.2022, 17:28 Uhr
wer Kindergeld bekommt (ÖD zahlt ja das Kindergeld mit dem Gehalt)
kann den familienbezogenen OZ bekommen
früher
Antwort von Ellert am 07.02.2022, 17:32 Uhr
hierss der ortszuschlag, aus den ganz ganz alten zeiten da der noch am Ort des Arbeitnes festgemacht war, habe ich so aber auch nichtmehr erlebt.
Ich kenne den Begriff auch noch
nennt sich heute Familienzuschlag Stufe 1 2 oder was auch immer und wird mit Kindergeldbezug berechnet, zumindest bei uns.
Ich bekomme kein kindergeld, also auch den Zuschlag nicht,
Gatte bekommt das Kindergeld, also den Zuschlag auch.
Manche im ÖD haben auch 40 statt 41 Wochenstunden wenn sie das Kindergeld für Kinder bis 12 bekommen, aber ob das alle sind kann ich nicht sagen.
Auch die Beihilfeberechtigung richtet sich nach Kindergeldbezug bei uns
Kinderzuschlag öffentlicher Dienst
Antwort von dhana am 12.02.2022, 16:09 Uhr
Hallo,
hab da mal gegoogelt:
"Wer bekommt eine Kinderzulage?
Die Kinderzulage im Bereich "Öffentlicher Dienst" bekommen alle, die schon vor dem 01.10.2005 den Zuschlag bekommen haben und dessen Kind vor dem 01.01.2006 geboren wurde, das unverheiratet ist und nicht über 25 Jahre alt.
Die betreffenden Kinder müssen noch in Ihrem Haushalt wohnen und Sie müssen für sie ununterbrochen Kindergeld erhalten haben."
Das wurde 2005/6 geändert. Ist nicht der Ortszuschlag, den es z.B. für Ballungsräume wie München gibt. Sondern den gab es wirklich für Kinder.
Gruß Dhana
Ortszuschlag gibt es vom Namen nach lange schon nichtmehr
Antwort von Ellert am 12.02.2022, 19:43 Uhr
der hat seinen Namen vom Wohnort
später wurde daraus Familienzuschlag
sprich Verheiratete bekommen eine Stufe und Pro Kind bekommt man eine Stufe
sprich eine Art soziale Komponente im Lohn.
Wenn zwei Anspruch haben wird die Stufe verheiratet zB geteilt
Kinder kann nur der bekommen der das Kindergeld hat, der andere nicht
Re: Der Frust mit den Ämtern.
Antwort von peta am 15.02.2022, 17:48 Uhr
Bei uns hat sich leider die Zuständigkeit geändert.
Während das Kindergeld bis vor 2 Jahren problemlos über den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) lief, ist jetzt eine andere Stelle zuständig - ich habe zwei Kinder über 18 und es nervt wirklich :(.
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