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Geschrieben von Mehtab am 10.01.2022, 10:36 Uhr

Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

spruch zu gefährden?

Hallo,

ich habe schon gesucht, aber ich finde nur die alte Regelung mit 8004 Euro. Gibt es jetzt wirklich keine Grenze mehr?

Viele Grüße

Mehtab

 
18 Antworten:

Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Sommerzeit2010 am 10.01.2022, 12:42 Uhr

Tatsächlich gibt es keine. Das Kind muss aber eben noch an der Erstausbildung sind oder eben Studium.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Sommerzeit2010 am 10.01.2022, 12:43 Uhr

Wurde mir mehrmals telefonisch und schriftlich vom Amt bestätigt.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Jayjay am 10.01.2022, 12:59 Uhr

Meine Tochter macht ein duales Studium und wir bekommen noch Kindergeld für sie.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von bea+Michelle am 10.01.2022, 14:31 Uhr

Für meine Tochter (in der Lehre ,mit recht gutem Ausbildungsgehalt) bekommen wir noch Kindergeld.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von SuKo am 10.01.2022, 14:45 Uhr

Ich persönlich habe während meines dualen Studiums (ca. 1300€ netto monatlich) auch noch Kindergeld bekommen. Das ist jetzt ca. 1,5 Jahre her.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Mörchen17 am 10.01.2022, 17:56 Uhr

Das hier ist die maßgebliche Regelung (§ 32 Abs. 4 EStG):

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Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder

2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und

a) für einen Beruf ausgebildet wird oder

b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder

c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder

d) ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (ABI. L 250 vom 4.10.2018, S. 1) oder einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 5 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ im Sinne der Förderleitlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Januar 2016 oder einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. Mai 2018 (GMBl S. 545) oder einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes leistet oder

3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

-------------------------------------------------------------------------------- ----------

Ist ein bisschen kompliziert, aber grundsätzlich dürfen Kinder unbegrenzt Geld verdienen, ohne dass der Kindergeldanspruch erlischt. Nur wenn es um ein Kind zwischen 21 und 24 Jahren geht, das schon eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat, darf das Kind nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es aber auch dabei nicht an.

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Vielen Dank!

Antwort von Mehtab am 10.01.2022, 18:11 Uhr

Ihr habt mir gut weitergeholfen. Dann brauchen wir keine Angst zu haben, dass unsere Tochter mit ihrer Arbeit die Grenze sprengt und kein Kindergeld mehr bekommt.

Ich wollte da ganz sicher gehen, ob ich auch wirklich richtig recherchiert habe, da es schon gravierende Auswirkungen hätte, wenn sie kein Kindergeld mehr bekäme, da auch die Krankenversicherung davon betroffen wäre.

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Wg. Krankenversicherung

Antwort von einafets am 10.01.2022, 19:38 Uhr

Falls sie in der Familienversicherung versichert ist, gibt es aber schon Höchstbeträge.
Verdient das Kind zu viel fällt es da raus.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Silvia3 am 10.01.2022, 23:54 Uhr

Meine Große hat bis zum Ende ihres Dualen Bachelorstudiums Kindergeld bekommen, obwohl sie im letzten Jahr schon 2700€ brutto pro Monat hatte. Bei einem Kommilitonen, der das gleiche Studium und das gleiche Gehalt hatte, aber eine andere Kindergeldkasse, wurde das Kindergeld nach Ende des Ausbildungsabschlusses im Rahmen des dualem Studiums gestrichen. Jetzt macht meine Große einen dualen Master, gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und wir bekommen kein Kindergeld mehr. Nicht wirklich zu verstehen, aber wir freuen uns, dass es wenigstens die ersten 3,5 Jahre geklappt hat.

Silvia

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von KKM am 11.01.2022, 4:52 Uhr

Kindergeld gibt es nur für die erste Ausbildung. Und das war der Bachelor.
Der Master zählt als zweite Ausbildung.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Mehtab am 11.01.2022, 11:14 Uhr

Dann dürften wir sicher sein. Meine Tochter macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr und fängt im Herbst dann mit dem Studium an, was klar die erste Ausbildung ist.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Silvia3 am 11.01.2022, 11:31 Uhr

In ihrem Fall war eine echte "Lehre" im Rahmen des dualen Studiums eigentlich die Erstausbildung. Diese war nach ca. 2 Jahren abgeschlossen. Wir hatten damit gerechnet, dass danach schon mit dem Kindergeld Schluss ist, es wurde aber weiter bezahlt, obwohl wir alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben.
Manchmal wird ein sich unmittelbar anschließender Master auch noch als Erstausbildung angesehen. Aber wir wollen unser Glück nicht zu sehr herausfordern, deshalb haben wir die Sache nicht weiter verfolgt.

Silvia

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arbeitet sie oder macht sie eine Ausbildung ?

Antwort von Ellert am 11.01.2022, 18:27 Uhr

.......

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von tabalugalilli am 12.01.2022, 14:51 Uhr

Das stimmt so nicht immer:

"Legt ein Student gleich nach dem Bachelor einen konsekutiven Master obendrauf, hat er Kindergeldanspruch. Es hängt also davon ab, ob das Bachelorstudium als abgeschlossene Erstausbildung einzuordnen ist oder ob es sich bei dem Bachelor- und Masterstudium um eine mehraktige Ausbildung handelt. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. "

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von KKM am 12.01.2022, 20:30 Uhr

Ok.
Danke für die Info.

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Re: arbeitet sie oder macht sie eine Ausbildung ?

Antwort von Mehtab am 13.01.2022, 20:08 Uhr

Weder noch. Sie macht ein freiwilliges soziales Jahr und bekommt dafür Kindergeld.

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Re: Wieviel Geld dürfen volljährige Kinder dazuverdienen, ohne den Kindergeldan-

Antwort von Benedikte am 16.01.2022, 5:59 Uhr

wie oben schonmal gesagt- eins meiner Kinder hat im Bachelor Geschichte auf Lehramt studiert und macht einen Politik Master- kriegt Kindergeld. Vor allem- wer bspw. in den öffentliche Dienst will, muss für den hD einen Master haben.

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Noch einmal danke für eure Antworten!

Antwort von Mehtab am 18.01.2022, 10:50 Uhr

Meine Tochter wird schon Kindergeld bekommen, weil sie jetzt ein freiwilliges soziales Jahr macht und dann mit dem Erststudium beginnt.

Da sie ziemlich viel nebenher arbeitet, und das jetzt online auch möglich ist, wollte ich nur sichergehen, dass sie da in keine Falle tappt, wenn sie doch zu viel verdienen würde. Denn oft ist es bei uns ja so, dass dann gleich wieder Leistungen gestrichen werden, wenn man arbeitet und selbst Geld verdient, aber offensichtlich ist das in diesem Fall nicht so.

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