Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lilalischen am 03.09.2020, 12:14 Uhr

Mitteilung Arbeitgeber

Hallo, kann mir jemand sagen ob ich verpflichtet bin meinen Arbeitgeber sofort nach Kenntnisnahme über die Schwangerschaft zu informieren?
Danke schon mal

 
9 Antworten:

Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von spring36, 25. SSW am 03.09.2020, 12:25 Uhr

glaube schon, aber der darf nicht überprüfen seit wann du das wusstest...
Guck mal im Rechtsform hier von Frau Bader. Da gibt es glaube ich viele Fragen on die Richtung.

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von 12Mami, 25. SSW am 03.09.2020, 12:35 Uhr

Nein bist du nicht. In Gesetz steht zwar drin, dass du direkt nach Erlangen der Kenntnis des Zustand, den AG das mitteilen musst aber es ist dir freigestellt wann. Die meisten machen es nach der 12 SSW, weil dann die Schwangerschaft als stabil gilt. Du kannst es aber auch erst zB in der 20 SSW sagen. Man könnte dir daraus keinen Strick drehen. Wobei es für die Arbeitsbeziehung am besten ist, es zeitnah nach der 12 SSW mitzuteilen. Der AG muss ja auch deinen Ersatz planen und ebenso ist er ja auch verpflichtet die Mutterschutz Richtlinien einzuhalten (kann er ja nicht wenn du es ihn nicht sagst).
Bei einigen Berufen, würde ich es aber durchaus schon vor der 12 SSW sagen - wenn du zb mit gefährlichen Stoffen arbeitest etc..

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von viki.rx, 19. SSW am 03.09.2020, 12:37 Uhr

Hallo,
man sagt zwar das man seinen Arbeitgeber darüber informieren muss nach dem man es erfahren hat, aber es halten sich wirklich wenige daran.
Ich habe zum Beispiel meinem Arbeitgeber erst davon erzählt als ich in der 14.SSW war, ich wollte die ersten drei Monate erstmal abwarten.
Es ist jedem selber überlassen wann man es dem Arbeitgeber mitteilen möchte

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von maryjan1, 12. SSW am 03.09.2020, 13:35 Uhr

Verpflichtet normalerweise nicht.

Ich arbeite als Gesundheits- & Krankenpfelgerin und ich habe es sofort gesagt wegen Corona hald.

Bin deswegen auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen.

LG

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von Gina94 am 03.09.2020, 13:42 Uhr

Hey

Ich habe es sofort mitgeteilt in der 5ssw weil ich aber auch im Einzelhandel arbeite.
Würde ich im Büro Arbeiten und nur sitzen würde ich es erst später sagen im 4 Monat

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von Lönneberger2 am 03.09.2020, 13:43 Uhr

Verpflichtung gegenüber den Arbeitgeber hast du nicht, aber:
Wenn dir was passiert auf der Arbeit und du das Kind dadurch verlierst kannst du ihn nicht verantwortlich machen dafür da er ja keine Kenntnisnahme über die Schwangerschaft hatte, oder du kippst um, der Notarzt kommt und weiß nichts über die Schwangerschaft weil keiner ihn darüber informiert weil der Arbeitgeber auch nichts weiß darüber etc. weil man erst ab der 10.-12. Ssw meist den Mutterpass hat.
Und jenachdem was du für ein Berufsfeld ausübt, ist es nicht verkehrt ehrlich und offen den Arbeitgeber per Bescheinigung vom Frauenarzt über die Schwangerschaft zu informieren. Somit ist er gerüstet im Falle des Falles für Unfälle oder wenn er Ersatz braucht. Somit kann er vorab einen für die Hinterhand einkalkulieren.

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von Dmck am 03.09.2020, 15:00 Uhr

Ich arbeite als Kinderkrankenschwester und hab es selbst noch nicht gesagt, da es mit Blenden geht!
Bin jetzt in der 7 ssw.

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von Ruto am 04.09.2020, 14:51 Uhr

Jain. Er wird dir jedenfalls keinen Strick daraus ziehen, wenn er es erst später erfährt. Gibt viele Gründe wieso man es nicht sofort sagen möchte und deshalb ist es dir überlassen wann du es sagst.
Ich wusste, dass ich sofort nach Mitteilung ins BV geschickt worden wäre (vor Corona), wollte die ersten 12 Wochen aber bewusst abwarten um mich im Falle einer Fehlgeburt nicht auch noch der Arbeit (v.a. dem Klientel) zu stellen. Habe keinen Ärger dafür bekommen.

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Re: Mitteilung Arbeitgeber

Antwort von Prednibaby am 04.09.2020, 21:01 Uhr

Es ist im Gesetz eine "Soll-Formulierung" keine "muss".

Das ist juristisch in der Tat ein Unterschied, somit besteht keine Verpflichtung aus der etwaige Konsequenzen drohen könnten.

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