Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von misses-cat am 13.08.2021, 17:27 Uhr

Bist du verbeamtet?

Wenn ja reicht ne Krankmeldung du bekommst ja über die sechs Wochen hinaus deinen vollen Lohn.
Ansonsten ist bei deinen Gründen der Frauenarzt nicht zuständig dafür sondern der Arbeitgeber , ausser die Zwillingsschwangerschaft die könnte ein Grund für den Frauenarzt sein.
Dein Arbeitsweg ist dein privates Problem, so hart es klingt
Aber wegen corona sind aktuell Lehrer und Erzieher noch viel im BV
Es heißt übrigens Beschäftigungsverbot nicht Berufsverbot, das eine bekommt Frau vielleicht wenn sie schwanger ist das andere wird vom Gericht angeordnet wenn man in seinem Beruf schwerwiegende Fehler gemacht hat

 
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