Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von die_ente_macht_nagnag am 13.08.2021, 20:06 Uhr

Berufsverbot

Für ein Beschäftigungsverbot ist dein AG zuständig, indem er für deine Arbeitsstelle eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Er muss auch die Chance haben, dir eine alternative Arbeitsstelle zuweisen zu können. Ein langer Arbeitsweg ist übrigens kein Grund für ein BV, dass ist deine Privatsache.
Du musst jedoch deine Schwangerschaft offiziell machen, erst dann greift auch das MuSchuG.

Wenn du wegen Übelkeit und Müdigkeit nicht arbeitsfähig bist, dann stellt dir dein Arzt eine AU aus. Das ist kein BV. Dafür ist dein FA eigentlich auch nicht zuständig, da er ja keine Beurteilung deines Arbeitsplatzes vornehmen kann. Das dir dein FA ein BV erteilt ist eine absolute Ausnahme, da muss eine konkrete Gefährdung von Mutter/Kind vorliegen und mehr als Übelkeit und Müdigkeit (aber ob man das wirklich möchte, glaub ich nicht).

Alles Gute für die weitere Schwangerschaft.

 
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