Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Leee336, 6. SSW am 01.08.2022, 11:24 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

Ich habe Donnerstag meine erste Untersuchung beim Gyn und bin bis dahin krank geschrieben, da ich als Sozialpädagogin in einem psychiatrischen Wohnbereich eines Klinikums arbeite und gerade Nachtdienste gehabt hätte.

Ich mache mir bezüglich des möglichen Beschäftigungsverbotes Gedanken. Habe von meinen Hausarzt gehört, dass die Frauenärzte sich eher scheuen eins auszustellen. Habe super viele Fragen im Kopf, die vielleicht wer von euch beantworten kann.

- wie lange dauert der Prozess bei der Erteilung des BVs?
- gibt es hierzu ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsarzt, sobald die Schwangerschaft mitgeteilt wurde?
- spielt Corona (MNS tragen, Infektionsrisiko) hierbei eine Rolle?
- habt ihr eines über den Frauenarzt erhalten, wenn ja aus welchen Gründen?
- stellt der Frauenarzt automatisch eine ärztliche Beurteilung bezüglich eine BVs aus? Oder nur wenn er dies als nötig sieht?

Außerdem muss ich am Wochenende im frühdienst arbeiten, als einzige examinierte Fachkraft. Auch am Freitag arbeite ich als einzige examinierte Fachkraft im Spätdienst. Ich bekomme allerdings erst am Donnerstagmittag die Schwangerschaft bestätigt. Würdet ihr diese dem Arbeitgeber sofort mitteilen oder erst am Montag? Personell ist das derzeit schwierig bei uns und ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitgeber erst ab Montag etwas regeln und die Schwangerschaft berücksichtigen kann.

Erzählt mir gerne von euren Erfahrungen. Das Thema Beschäftigungsverbot beschäftigt mich echt Tag und Nacht, da unsere Arbeitsstelle mit sehr viel Stress und fremd- und eigengefährdetem Verhalten verbunden ist und ich große Angst vor einer Fehlgeburt habe.

 
10 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Suomi am 01.08.2022, 11:32 Uhr

Das BV sollte in Deinem Fall dann eigentlich der AG aussprechen.
Du solltest es ihm somit sofort nach Feststellung der Schwangerschaft durch den FA mitteilen damit Dein AG auch reagieren kann und ggf. ein BV aussprechen kann oder damit er Dir eine schwangerschaftskonforme Arbeitsstelle zuweisen kann.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Leee336 am 01.08.2022, 11:33 Uhr

Also lieber direkt am Donnerstag nach dem Gyntermin mitteilen, anstatt bis Montag zu warten?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Suomi am 01.08.2022, 11:39 Uhr

Wenn Du nicht mehr arbeiten willst, weil es für Dich und Dein ungeborenes Kind zu gefährlich ist, musst du es entweder gleich sagen oder nochmals krank schreiben lassen.
Dein FA kann in dem Fall eigentlich kein BV aussprechen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mi Mi am 01.08.2022, 12:38 Uhr

Hallo,

Also der Gyn stellt ein BV eigentlich nur aus, wenn du oder dein Kind gefährdet ist.
Sonst erfolgt das durch den AG nach einer Gefährdungsburteilung deines Arbeitsplatzes, das heißt, du könntest woanders eingesetzt werden.

Ich bin auch im Schichtdienst und arbeite mit Chemotherapien.
Habe in der 5. Woche erfahren von der Schangerschaft. Feststellung bei der Gyn in der 7. ich habe alle Schichten mit Nacht bis dahin gearbeitet. Sogar dann noch eine Woche weiter. Wurde dann wegen Kreislaufproblemen (FFP2 Maske und Hormonumstellung sowie wenig essen wegen Übelkeit) von der Gyn 2 Wochen krankgeschrieben. Wurde dann nochmal verlängert und habe in der 10 oder 11. SSW dann das meinem AG mitgeteilt.
Der hat gemeint, er warte die Beurteilung des Betriebsarztes ab, er könne mir einen anderen Arbeitsplatz suchen, aber am liebsten wäre ihm, wenn ich ins BV gehe.
Das ist dann auch so passiert.

Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Luisa92, 34. SSW am 01.08.2022, 15:43 Uhr

Ich arbeite als Therapeutin in einer psychiatrischen Klinik und bei uns werden alle Schwangeren sofort mit Bekanntgabe der Schwangerschaft zum nächsten Tag vom Arbeitgeber ins BV geschickt. Von meiner Ärztin hatte ich hierzu nur ne Bestätigung der Schwangerschaft (hat 5€ gekostet, habe ich aber mit dem nächsten Lohn wieder zurückbekommen vom AG, der braucht das nämlich). Also ich schätze wenn du auch mit FFP-2-Maske arbeitest, dass dich dein Arbeitgeber (siehe Mutterschutzgesetz, Maskentragen nur 30Min pro Tag erlaubt) sofort ins BV schickt. Der Gyn hat da meiner Meinung nix mit am Hut, zumindest wenn es wegen Pandemielage ist. Ich bin übrigens seit März im BV (hab es in der SSW11 mitgeteilt, war aber 2 Wochen vorher krank wegen so starker Übelkeit) und nächste Woche beginnt der Mutterschutz Ich kenne es aus anderen Kliniken nicht anders.

Viele Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ruto am 01.08.2022, 21:54 Uhr

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Ich arbeitete ebenfalls im Wechselschichtdienst im stationären Bereich (Jugendhilfe, auch mit Fremdgefährdung - also durchaus analog zu deinem Bereich).

Deine Fragen nacheinander:
- Der "Prozess" dauert gar nicht lange, sofern dem Arbeitgeber bereits eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Viele AG in diesen Bereichen haben diese bereits in der Schublade liegen. Falls das bei dir auch so ist, wird noch am selben Tag das sofortige BV durch den AG bzw Betriebsarzt ausgesprochen. Kenne die Regelung aber nicht, wenn die erst noch erstellt werden muss.
- Ja, ich wurde direkt zum Chef geschickt, um die Bestätigung vom Gyn vorzulegen. Der wiederum hat alles an den BA geschickt und das sofortige BV ausgesprochen. Hätte am selben Tag nicht mehr arbeiten dürfen.
- Bei euch wird es ähnlich zu unserer Einrichtung sein, daher denke ich, dass Corona keine vorrangige Rolle spielt. Wenn du mit Kindern oder Jugendlichen arbeitest, käme ggf noch der Schutz vor Röteln in Frage, aber da du vermutlich mit fremdgefährdendem Klientel arbeitest, ist genau das der Grund fürs betriebliche BV, wenn es ausgestellt wird (wovon ich stark ausgehe).
- Nein, der Gyn stellt nur das individuelle BV aus, das aber nichts mit der Arbeit zu tun hat. Meiner wusste aber wo ich arbeite und hätte mich auf Wunsch bis zum 2. Semester krankgeschrieben, wenn ich es noch nicht hätte sagen wollen.
- Der Gyn hat nichts damit zu tun. Er kann dir, wie jeder anderen Schwangeren, eine Bestätigung für den AG ausstellen (bei mir waren es 10 Euro), inkl. errechnetem ET und Beginn des Mutterschutzes. Mit der Beurteilung wie gefährlich deine Arbeitsstelle für deine Schwangerschaft hat, hat er nichts am Hut.

Du musst entscheiden, ob es dir das Risiko wert ist. Es hat schon einen Grund wieso es in unseren Bereichen in der Regel das BV gibt. Wenn du dir unsicher bist, lass dich ggf noch übers Wochenende krank schreiben und geh am Montag zu deinem Arbeitgeber. Die Schwangerschaft muss er sofort berücksichtigen, das ist gesetzlich vorgeschrieben (denn ab der mündlichen Mitteilung gilt der Mütterschutz und die üblichen Regelungen dazu).

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Leee336 am 02.08.2022, 10:59 Uhr

Alles klar, vielen Dank für die Antwort.
Ich werde mich auch weiterhin krank schreiben lassen und mir Donnerstag mal die meinen meiner Frauenärztin anhören. Freitag rede ich dann mit meinem Hausarzt und hole mir seine Meinung ein und lasse mich weiter krank schreiben. Dann hab ich vielleicht noch ein bisschen Spielraum mit der Mitteilung der Schwangerschaft.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Leee336 am 02.08.2022, 11:01 Uhr

Wir dürfen inzwischen die blauen OP-Masken tragen, obwohl die natürlich nicht ausreichend Schutz für Schwangere bzw. generell bieten. Ich lasse mich auch weiterhin noch krankschreiben. Danke dir für die Antwort! :-)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Leee336 am 02.08.2022, 11:08 Uhr

Danke für die Glückwünsche :-)
Da es ein sehr großer Klinikum mit verschieden Standorten ist, denke ich dass eine Gefährdungsbeurteilung bereits vorliegt.
Ich werde die Bestätigung der Schwangerschaft am Montag vorlegen und mich noch weiter krank schreiben lassen, mir gehts derzeit sowieso nicht gut (Übelkeit, Schwindel, Darmprobleme).
Genau, ich arbeite mit Erwachsenen zusammen, ich bin mal gespannt inwiefern mein Arbeitgeber das regeln wird. Soweit ich weiß wird mir ein anderer Bereich wie Homeoffice noch angeboten, dazu sind diese verpflichtet. Aber inwiefern das geregelt wird, weiß ich leider auch nicht.
Ich muss sagen, dass du da einen ganz tollen Gyn hattest, wenn er dich bis dahin krank geschrieben hätte. Ich denke das bieten wenige an.
Wann ich die Schwangerschaft mitteile (ob direkt Donnerstag, erst Montag oder sogar später) bespreche ich am Donnerstag mit meiner Gyn und am Freitag bei der Krankschreibung mit meinem Hausarzt.
Danke dir für die ausführliche Beratung :-)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von anna-, 39. SSW am 02.08.2022, 21:48 Uhr

Hallo,

also ich komme aus einem ähnlichen Bereich (stationäre Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen, auch mit Schichtdienst). Grundsätzlich, hast du nur wegen dem Bereich kein Anspruch auf ein BV. Dein Arbeitgeber kann und muss aber einiges anpassen, ich beantworte mal alles nacheinander:

- Wenn es zu einem BV kommt, ist das sofort gültig. Der Arbeitgeber kann es direkt aussprechen, du hast aber auch Anspruch zusätzlich mit einem Betriebsarzt zu sprechen. Der kann es unter umständen entgegen des AG für dich aussprechen.
Bis zur vorgeschriebenen Gefahrenbeurteilung kannst du auf ein BV durch deinen AG bestehen. Du kannst dir Formulare dazu (auf Grundlage des MuSchG) online mal anschauen, damit du eine Idee dazu bekommst.

- Der FA kann dich ausschließlich aus medizinischen Gründen ins BV schicken, die direkt mit der Schwangerschaft zu tun haben (Stichwort Risikoschwangerschaft, Stress auf Arbeit ist Aufgabe deine AGs - nicht deines Arztes). Ansonsten macht er sich sogar strafbar. Es gibt solche und solche Ärzte. Aber (!) jeder Arzt kann dich ins BV schicken, machen die nur ungern. Für deinen AG hat das übrigens keinen finanziellen Nachteil, da die KK ihnen dein Gehalt für's BV erstattet.

- Meines Wissens nach spielt Corona keine Rolle mehr für ein BV (aber das ist Bundesland Sache), da es keine Nachweise gibt, dass Corona die Schwangerschaft besonders gefährdet. Aber die meisten AG werden dich - wenn es Corona-Fälle gibt - zwischenzeitlich ins BV schicken (so war es bei uns immer, würde da explizit nachfragen). Alternativ kann dich FA für die Zeit krankschreiben / zeitweise ins BV schicken.

- MNS ist auch kein Grund für ein BV. Der AG muss aber sicherstellen, dass du regelmäßig und immer wenn du es brauchst eine Pause vom Tragen des MNS hast. Dats gilt auch für Sitzpausen, wenn du besonders viel stehst.

- Bezüglich Arbeitszeiten gibt es ganz klare Regeln: Zwischen 6-20h, nicht mehr als 8,5 Stunden exklusive Pausen und mindestens 13 Stunden Ruhezeiten. Deine im Vertrag festgelegte wöchentliche Arbeitszeit darf nicht überschritten werden, auch nicht wenn du es in der Woche danach ausgleichst. Überstunden sind für dich verboten. Feiertage und Sonntag darfst du nicht arbeiten, Nachts logischerweise auch nicht. Nur DU kannst bei der zuständigen Behörde beantragen bis maximal 22h oder an Sonn-/Feiertage zu arbeiten. Dein AG kann das nicht und darf dich natürlich nicht zwingen das zu beantragen.

- Du darfst auch nicht mehr alleine arbeiten, aber die einzige Fachkraft zu sein zählt nicht als alleine Arbeiten.

- Sobald du die Schwangerschaft dem AG mitteilst (auch ohne offizielle Bestätigung!), muss der AG deinen Arbeitsplatz anpassen. Aber er hat natürlich Anspruch, dass du es zeitnahe Nachweist.

Wir waren drei Schwangere KollegInnen parallel auf Arbeit. Meine beiden KollegInnen haben bis zum Mutterschutz gearbeitet, ich wurde aus medizinischen Gründen in der 11. Woche ins BV geschickt. Wie gesagt gab es immer mal wieder Phasen, in denen es Corona-Fälle gab und mein AG hat dann ein zeitweiliges BV für die KollegInnen ausgesprochen.

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