Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 13:07 Uhr

Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Meine Frage richtet sich vor allem an die Mamis, die sich bereits intensiv mit dem Thema Elterngeld beschäftigen durften.

Ich bin aktuell erst in der 14. SSW und im Beschäftigungsverbot. Heute wurde ich ein wenig von meiner Chefin überrumpelt, mit der Bitte um schriftliche Auskunft wie lange ich in Elternzeit gehen werden. Kurz drüber nachgedacht hatte ich schon mal, von konkreten Plänen bin ich aber noch weit entfernt.

In dem Zuge habe ich mich heute morgen zum
Thema Elterngeld etwas belesen. Ich bin Sozialpädagogin und relativ früh in der Schwangerschaft bereits ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Arbeite schon seit Jahren unter Gewohnheit in einer vollen Stelle (über 10 Jahre bei der jetzigen Arbeitsstelle).

Unsere Verträge sind ein wenig besonders: mein Basisvertrag, unbefristet, beträgt 20 h/Woche. Dieser ergänzt sich bereits seit mehr als 6 Jahren durch 19 h/Woche Tätigkeit an einer Schule, im Ganztagsschulangebot und in der Einzelfallhilfe.
Seit mehr als 6 Jahren habe ich also eine volle Stelle, die aber pro Halbjahr immer neu verlängert wird (weil wir Angebote an Schule machen, die jedes halbe Jahr neu geplant, verhandelt, strukturiert werden).

Nun bin ich seit einigen Wochen im Beschäftigungsverbot.

Meine aktuelle Befristung läuft noch bis einschließlich Juli, danach käme quasi wieder die Vertragsergänzung (Geburtstermin ist Anfang November).

Ihr ahnt sicherlich meine Sorge: eventuell wird die Aufstockung im Anschluss nicht mehr verlängert, im schlimmsten Falle falle ich dann tatsächlich nach langen Jahren aufgrund der nervigen Vertragsverhältnisse bei uns auf 20h/ Woche runter, was entsprechend sowohl das Mutterschaftsgeld, als auch Elterngeld negativ beeinflussen würde.

Wisst ihr, ob es in Bezug auf das Elterngeld Möglichkeiten gibt, den Berechnungszeitraum irgendwie anders zu legen, wenn man aufgrund des Beschäftigungsverbotes vertraglich so in Nachteile gerät? Wo kann man sich da gut beraten lassen, um im Verhandlungsfalle gut aufgestellt zu sein?

 
24 Antworten:

Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 03.05.2022, 13:13 Uhr

Nein. Das ist dann leider Pech. Im bv bekommst du das was du ohne bekommst. Wenn Wenn du z b. Befristet aufgestockt hast oder grad kurz davor reduziert, würde auch das zählen. Ausklammern kannst sa nix, dann wärst du im Vorteil. Es gibt einige Frauen denen siwas passiert, oder dass Verträge auslaufen. Das ist dann eben leider so.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Jade1511 am 03.05.2022, 13:15 Uhr

Huhu
Also wenn du als Sozialpädagogin vor geltendem Recht nicht in eine andere Sparte fällst, musst du die Elternzeit gesetzlich gesehen erst 7 Wochen vor Beginn deinem AG bekanntgeben (NICHT beantragen), sprich 1 Woche nach Entbindung.
Vorher ist natürlich für den AG besser wegen Planung.

Und ja, mann kann diverse Monate ausklammern, allerdings nur mit bestimmten Voraussetzungen, meine das hat was mit Kurzarbeit zu tun gehabt.

Such am besten nach Elterngeld Stellen in deiner Umgebung, die können dich da super beraten.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 13:25 Uhr

Ich habe bei uns ohnehin den Eindruck, dass Vieles am geltenden Recht unter besonderen Regeln vorbei läuft.
Normalerweise ist es ja so, dass nach einer bestimmten Verlängerung irgendwann mal der feste Vertrag folgen muss. Durch unsere Tätigkeit an der Schule sind wir da aber echt in den Arsch gekniffen. Seit über 6 Jahren mache ich faktisch ohne Veränderung (maximal was die Inhalte anbelangt) meine Angebote im
Rahmen vom Ganztag und bekomme dafür brav alle halbe Jahre eine Verlängerung. Mit dem Ergebnis, dass ich in der jetzigen Situation dann mal so richtig in den Arsch gekniffen bin.

Sowas Blödes aber auch. So richtig zufrieden geben möchte ich mich damit eben nicht, weil es schlichtweg nur an den miesen Vertragsverhältnissen liegt, die wir uns gefallen lassen müssen.

Ich werde tatsächlich mal bei einer Elterngeldstelle anklopfen, was ich da in irgendeiner Form tun kann. Schlussendlich hat es auch Einfluss darauf, wie lange ich in Elternzeit bleiben möchte / wir uns leisten können/ wollen.

Danke für deine Antwort!

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 13:31 Uhr

Nur weil es einigen Frauen so geht, heißt es ja nicht, dass das ne faire Geschichte ist. Eventuell gibt es ja doch irgendwelche Möglichkeiten. Ich arbeite nun seit Jahren in Folge Vollzeit, mache fleißig meine Angebote
im Rahmen vom Ganztagsschulangebot. Immer die Gleichen, es ändert sich lediglich hin und wieder der Inhalt.
Normalerweise gibt es hier ja klare gesetzliche Regelungen, nämlich, dass eine Befristung nur 3 mal geduldet wird und dann in eine Regelarbeitszeit über geht. Ich bin da in meinem Bereich einfach in den Arsch gekniffen, und darf jedes halbe Jahr die Befristung neu abheften. Mit einem faden Beigeschmack.

Um dann im Mutterschutz mit 20h/ Woche abgespeist zu werden. Da sage ich nur - „danke für nichts“.

Ich schaue mal, lasse mich da u.U. rechtlich nochmal beraten.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 03.05.2022, 14:20 Uhr

Beraten lassen kannst du dich gut bei der Caritas oder Pro familia, allerdings wird es keine Möglichkeit geben das ist persönliches pech

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schauen würde ich da auch

Antwort von mellomania am 03.05.2022, 14:46 Uhr

das problem ist eben nur, wenn der AG das nicht erneut weiterlaufen lässt, dass es dann nicht so gezahlt wird. vielleicht läuft es aber alles so weiter, dann gibt es das problem ja nicht

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 15:01 Uhr

So ganz akzeptieren möchte ich das noch nicht.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 03.05.2022, 15:13 Uhr

Musst du aber wenn es so ist. Warum macht man das jahrelang mit und jetzt ist die Empörung da? Wie gesagt andere haben so ein Pech auch.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 15:18 Uhr

Weil ich den Job aus Leidenschaft mache, in erster Linie für die Kinder, die für die miserablen Vertragsbedingungen im sozialen Sektor der Länder und Gemeinden nichts können.

Und wenn du hier meinst, nur wieder miese Laune verbreiten zu müssen, darfst du dich gern unter meinem Beitrag wieder verabschieden.

Ich bin eben nicht bereit, mich mit der Situation einfach kampflos abzufinden. Ob dir das nun gefällt oder nicht - ist mir herzlich egal.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Suomi am 03.05.2022, 15:23 Uhr

Frag doch mal im Expertenforum nach bei der Rechtsanwältin.

Aber Kurzfassung bitte, sie liest lange Beiträge nicht

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 15:28 Uhr

Ich hatte vorhin schon geschaut, ob es da noch „passendere“ Foren für die Frage gibt. Vom Expertenforum habe ich schon mehrfach gelesen, ich schaue gleich mal.

Danke dir! Kurz fassen ist leider nicht meine Stärke

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von mellomania am 03.05.2022, 15:28 Uhr

Es ist wie es ist. Hat mit Meinung wenig zu tun. :-). Wenn dir die Antworten nicht gefallen ist das doch nicht das Problem derer, die dir einfach sagen, dass es Pech ist wenn es nicht verlängert wird.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Wurzelwurm am 03.05.2022, 18:32 Uhr

Auch, wenn es dir nicht passt, wie man hier ja so rausliest, ja, du hast dann Pech. So wie jede andere auch, deren Verträge auslaufen oder kurz vor einem BV geändert werden.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 20:04 Uhr

„Mir passt“ hier lediglich nicht, wie zum Teil mit mir umgegangen wird. Geltendes Recht ist das eine - und mir ist schon bewusst, dass ich nicht viele Optionen habe, als zu prüfen, ob meine Verträge so in Ordnung sind, oder auf die Gutmütigkeit der Geschäftsführung zu hoffen.

Das ist noch lange kein Grund mir mit „selbst schuld, wenn du dir das vorher so gefallen lassen hast“. So einfach ist eben die Rechnung im sozialen Sektor mit Projektitis nicht.

Und einen Grund, das als nicht ganz fair zu empfinden, habe ich ja wohl!? Hier gibt es
Damen, die unterschreiben in der 14. Woche einen neuen Arbeitsvertrag und verschwinden bezahlt, ohne einen Handschlag für den AG gearbeitet zu haben. Ja, auch das ist so. Damit muss ich leben - blöd finden kann ich’s trotzdem und das Recht zur Information und Prüfung habe ich auch.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Wurzelwurm am 03.05.2022, 20:14 Uhr

Ja natürlich hast du das Recht alles prüfen zu lassen. Das spricht dir doch auch keiner ab hier oder hab ich was überlesen?

Ich kann dir nur den Tipp geben, sich dir jetzt einen Minijob, den du dann im BV weiter ausführen kannst, das hebt ja dein EG auch immens.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Ruto am 03.05.2022, 21:15 Uhr

Ich bin mir nicht sicher wie das mit BV und befristeten (Zusatz-)Stellen aussieht. Nimm auf jeden Fall eine Beratung in Anspruch, das kann bei dir eine Menge Geld ausmachen.
Eigentlich friert das BV das Gehalt bis zur Geburt ein, kenne das aber in der Konstellation nicht.

Zum Sozialarbeiter-Bashing (was anderes ist das nicht, denn ja, wir gehen nicht zum Spaß auf die Straße) möchte ich Mal lieber nichts sagen. Wir wissen alle, dass die Arbeitsbedingungen Rotz sind.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 21:28 Uhr

Ich danke dir für deine unterstützenden Worte! Befristete Verträge, und befristete Teilstunden fallen im Laufe des Beschäftigungsverbotes ohne Chance weg, das ist tatsächlich so. Bei mir ist’s eben eine besonders doofe Nummer, weil es schon seit 7 Jahren so läuft, begründet durch befristete Mittel, die der AG natürlich auch immer planen muss - auch wenn diese sehr wahrscheinlich verlängert werden. Es reicht schon ein Wechsel im Parlament und zack, sieht das Ganze schon wieder ganz anders aus. Ich bin auch weit entfernt davon, kein Verständnis für meinen AG zu haben, sonst wäre ich vermutlich tatsächlich nicht mehr in der Berufssparte unterwegs.

Ich hatte halt gedacht, ob es in so einem Falle
Optionen gibt, den Berechnungszeitraum fürs Elterngeld zu verschieben, aus guten Gründen. Aber auch da musste ich nun erfahren: geht nicht.

Bleibt mir nur zu hoffen, dass ich mit dem AG eine gemeinsame Lösung finde. Vielleicht durch rechtlichen Beistand und Unterstützung im Sinne des Arbeitsrechts.

Zum Thema zusätzliche Beschäftigung im BV: ich bin ärztlich verordnet im Beschäftigungsverbot und soll keiner Tätigkeit mehr nachgehen. Da möchte ich auch keine Sonderregeln erwirken, denn die Entscheidung hat seinen Grund. Nach über 8 Jahren Kinderwunsch gehe ich da keine Risiken ein .

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Nein! Das Problem ist,

Antwort von mellomania am 03.05.2022, 22:08 Uhr

Dass das bc gar nix einfriert. Das was man ohne bv bekommt , bekommt man. Wenn sich während des bv was ändert, ändert sich das. Wenn man z.b. einen befristeten Vertrag hat der im bv ausläuft, läuft der aus. Zahlung Ende. Hat man Aufstockung vereinbart, die im bv beginnt, beginnt sie. Zahlung höher. Etcpp. Man wird so behandelt als gäbe es das bv nicht und man wäre aktiv da

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Re: Nein! Das Problem ist,

Antwort von Renilein9, 14. SSW am 03.05.2022, 22:21 Uhr

Man wird eben nicht so behandelt, als wäre man aktiv da. Wäre ich das, würde ohne Zweifel mein Vertrag im zweiten Halbjahr wieder aufgestockt. So wie eben die vergangenen 7 Jahre auch.

Muss der AG aber nun nicht, ich kann die Angebote ja faktisch nicht durchführen. (Wobei das alles hinkt und nur der Projekte wegen so vereinbart werden muss. Ich habe ja noch andere Angebote, die ins unbefristete Verhältnis fallen - alles irrsinnig kompliziert).

Ich hoffe aber dennoch auf eine gute Lösung Z.b. eine Aufstockung der Ganztags Stunden am Nachmittag, die seit Jahren komplett unverändert sind. Dann sprechen wir nur noch von einer Einbuße von 5h/ Woche. Damit könnte ich leben.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Wolke93 am 04.05.2022, 9:14 Uhr

Hey Renilein,

habe mir die ganze Konversation durchgelesen und denke schon, dass sich da was machen lässt. Bin selbst Sozialpädagogin und ein Kollege von mir arbeitet auch in einem Bereich der vom ESF finanziert wird. Das heißt jedes Jahr muss das Projekt neu beantragt werden. Und hier liegt die Betonung auf Projekt! Wie du selbst schon geschrieben hast, muss der Arbeitgeber nach der dritten Verlängerung ein unbefristeten Vertrag anbieten. Und natürlich verfügen soziale Einrichtungen über knappe Budgets, aber das ist ein Risiko das die Einrichtung tragen muss, welche sie aber gekonnt auf dich abgewälzt hat.
Ein Grund weshalb die Bedingungen im sozialen Sektor so schlecht sind, ist unter anderem auch, weil wir Sozis auch vieles mit uns machen lassen und meist auch noch Mitleid mit unserem AG haben.. Also berate dich mit einem Anwalt zu Arbeitsrecht und schau was sich da noch machen lässt. Lieber spät als nie..

Andere Möglichkeit: eine Freundin von mir hat letztes Jahr ihr Kind bekommen. Ihr Vertrag war ebenfalls befristet und lief dann irgendwann einfach aus. Der Arbeitgeber hat ihr dann einfach ein Wisch geschrieben, dass sie wegen Corona nicht länger beschäftigt werden konnte. (Finanzielle Einbußen durch die Pandemie oder was auch immer). Zu der Zeit war das noch so, dass wenn du durch Corona ein beruflichen Nachteil erhalten hast (Kündigung, weniger Geld o. Ä.), dann durftest du die entsprechenden Monate ausklammern. Ich weiß allerdings nicht, ob das heute immer noch so ist. Falls ja könntest du ja deinen AG fragen, ob er dir sowas auch schreiben kann.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Hundemama83 am 04.05.2022, 9:19 Uhr

Hallo, also bei mir ist es so gewesen, dass die Lohnfortzahlung im BV sich aus den letzten 3 Monaten berechnet hat, die ich gearbeitet habe.
Und das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Gehaltsabrechnungen, also daraus, was ich jetzt im BV bekomme.
Das müsste dann bei dir eigentlich ähnlich sein.
Lass dich bei profamilia am besten beraten.

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Re: Nein! Das Problem ist,

Antwort von Hundemama83 am 04.05.2022, 9:24 Uhr

Doch, bei mir war das so.
Ich bekomme das komplette BV das, was ich durchschnittlich 3 Monate vorher verdient habe.
Und weil ich deutlich mehr gearbeitet habe als meine vertraglichen 30 Wochenstunden, ist das auch jetzt im BV deutlich mehr.
Und ja, ich habe mehrfach mit der KK telefoniert, weil meine Chefin nämlich selbst kein Plan hatte.


Allerdings kenne ich die Konstellation mit den Zusatzverträgen nicht.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von Hundemama83 am 04.05.2022, 9:26 Uhr

Du kannst auch mal bei deiner KK anrufen, die hatten mich ganz am Anfang auch gut beraten.
Denn von denen bekommt dein AG das Geld ja wieder erstattet, wenn du im BV bist. Die wissen normal also auch, wie es im BV ist.

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Re: Elternzeit / Elterngeld nach Beschäftigungsverbot

Antwort von SIMIMAEM, 11. SSW am 04.05.2022, 11:26 Uhr

Hey ich fühle extrem mit dir.
In der Sozialen Arbeit läuft es alles andere als Sozial ab bei solchen Angelegenheiten. Könnte echt nur kotzen.
Ich stecke in einer ähnlichen Situation. Arbeite seit 11 Jahren in Vollzeit jedoch sind lediglich 21h fest. Ich habe jetzt am Freitag einen Anwaltstermin. Mir reicht.
Ich habe noch nichts offiziell in der Arbeit verkündet, meine Hausärztin schreibt mich aktuell noch krank. Bv wird bei uns auch kommen.

In meinem letzten unterzeichneten Vertrag steht allerdings drin,dass meine Arbeitsstunden sobald unbefristete Stunden zu vergeben sind komplett umgewandelt werden sollen.
Diese Stunden gibt es, im Januar sollte ich eigentlich schon unterschreiben, allerdings trödeln die seit nun einem Jahr rum und nachdem ich heute von der Personalabteilung gehört habe,"ja den aktuellenstand kennen wir nicht, aber ihr Vertrag läuft ja noch bis Sommer" habe ich mich entschieden über den Arbeitsrechtler zu gehen.

Bin gespannt was der mir rät.

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