Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Luisa1911, 20. SSW am 15.07.2022, 10:34 Uhr

Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Hallo liebe Alle,

ich weiß nicht was ich tun soll. Aus verschiedenen Gründen hat mir mein FA ein vollständiges Beschäftigugnsverbot erteilt. Mein AG will das nicht annehmen, glaubt ich simmuliere und will deswegen die Diagnosen wissen (auf was er ja keinen Anspruch hat). Wenn ich die Diagnosen nicht bekanntgeben würden gelte das in seinen Augen als Täuschung und Schädigung des Unternehmens (weil ich ja "gewollt" nicht arbeite und mein Lohn dennoch bekomme) und somit ein Kündigungsgrund.

Mir gehts grade alles andere als gut mit der Situation. Was würdet ihr machen? Hattet ihr schon eine ähnliche Situation?

 
15 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Sali87, 29. SSW am 15.07.2022, 10:48 Uhr

Das ist schon ein starkes Stück von Deinem AG! Habt ihr einen Betriebsrat? Falls ja: auf jeden Fall an den wenden. Falls nicht: vielleicht mal hier im Expertenforum Recht für Familien fragen: https://m.rund-ums-baby.de/recht/ was Du tun kannst.

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Arianne am 15.07.2022, 11:02 Uhr

Ich kenn mich mit dem BV ja nicht sooo gut aus aber bekommt dein AG das Geld nicht eh von der Kasse? Also wegen Vorwurf der Schädigung des Unternehmens.
Und kündigen kann er dich eh nicht in der Schwangerschaft.
Ich gehe mal davon aus dass dein FA bei dem BV alles richtig gemacht hat und du nicht simulierst

So oder so solltest du dir für deine Zeit nach der Elternzeit dringend einen neuen Arbeitgeber suchen.

Ich wünsch dir alles Gute und hoffe hier kann dir jemand kompetente Auskunft geben!

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Ninchen321 am 15.07.2022, 11:49 Uhr

Manche AG sind echt solche …

Zum einen: Du bist Schwanger, d.h. Du hast Kündigungsschutz.
Dein AG ist sicher kein Arzt, um festzustellen, fass du simulierst.
Alleine diese Anschuldigung ist sowas von Respektlos und zeigt, was für eine Art Mensch das ist.

Sollten sie dir eine Kündigung schicken, dann geh damit zum Betriebsrat oder zum Anwalt.
Unterschreibe nichts und tu auch nix auf eigene Faust.
Meist ist ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kostenlos.
Evtl solltest du dich Rechtschutz versichern, falls da noch was kommen sollte

Du könntest das Problem auch deiner FA schildern. Dazu reicht auch ein Anruf mit dee Bitte um Rat, denke ich.

Lass dieses Unternehmen links liegen.
Verschwende keinen Gedanken mehr an die und such dir während Deiner Elternzeit was Neues.


Falls es doch nochmal zu einem Konflikt zwischen euch kommt:
Bleib locker (so gut es geht)
Sage ihnen, dass du nicht verpflichtet bist, irgendwelche Gründe zu nennen und du dich nun auch nicht weiter provozieren lässt.
Wenn er Kündigen will, kann er das gerne versuchen. Er sollte ja wissen, dass die Rechtslage für ihn relativ aussichtslos ist und du gibst das dann auch gerne an einen Anwalt weiter, wenns sein muss.

Punkt.


Und nun genieße deine Schwangerschaft!

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Pino am 15.07.2022, 11:52 Uhr

Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Und hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich hoffe, die Anfrage der Diagnosen und Drohung mit Kündigung war schriftlich?

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Lumpenfee am 15.07.2022, 12:07 Uhr

Dem was Ninchen gesagt hat ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Genau so ist es richtig.

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Re: Arbeitgeber kann ärztliches Beschäftigungsverbot anzweifeln

Antwort von Soie am 15.07.2022, 12:41 Uhr

https://betriebsarzt.online/de/blog/aerztliches-beschaeftigungsverbot-fuer-schwangere/

Auszug aus dem Link:

Warum ist das so? Dem Arbeitgeber muss laut Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben werden, die im ärztlichen Attest genannten Gefährdungen und Belastungen auszuschließen, um die schwangere Mitarbeiterin weiterbeschäftigen zu können. Der Empfänger des Attests nach § 3 Abs. 1 MuSchG ist der Arbeitgeber, d.h., das Attest muss entsprechend verständlich und nachvollziehbar für den medizinisch nicht vorgebildeten Laien formuliert sein.

Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Arzt, von welchen Arbeitsbedingungen dieser beim Ausspruch des Beschäftigungsverbots ausgegangen ist und welche konkreten Einschränkungen für die Mitarbeiterin zukünftig bestehen. Der Arbeitgeber hat also die Möglichkeit, den attestierenden Arzt bei unklarer Begründung selbst zu kontaktieren, er kann diesen um Stellungnahme bitten. Nach der gängigen Rechtsprechung verletzten diese Auskünfte nicht das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin.

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Sunnight289 am 15.07.2022, 14:10 Uhr

Stimmt fast alles, nur für die Rechtsschutzversicherung ist es eigentlich schon zu spät, da es Wartezeiten gibt und dieser Konflikt ja genau genommen vor Vertragsabschluss begonnen hat

Wünsche dir alles Gute und starke Nerven

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von nita83 am 15.07.2022, 15:24 Uhr

Hallo also Punkt 1 schwanger darf er dich nicht kündigen daher völlig hohl diese Drohung. 2. Wenn er der Diagnose nicht glaubt darf er gerne den mdk beauftragen und die Prüfen das ne Diagnose gibt's dann trotzdem nicht für ihn darf er gar nicht. 3. Bekommt er dein Gehalt vollständig von der Krankenkasse zurück somit ist das Argument der Schädigung völlig haltlos.

Von daher kannst du das getrost ignorieren.
LG nita

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von KielSprotte am 15.07.2022, 15:29 Uhr

Mit scheint, dass dein FA etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Diagnosen hört sich eher nach Krankheiten an und dann wäre eine Krankschreibung das richtige Mittel - wenn du dann in Krankengeldbezug fällst werden die Zeiten bei der EG-Berechnung ausgeklammert. Da ein BV aber in erster Linie die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes betreffen sollten (und daraus resultierende gesundheitliche Beschwerden deinerseits) hat dein AG schon ein Recht zu erfahren wo das Problem liegt, um es beheben zu können und du wieder einsatzfähig wirst.
Kein seriöser Anwalt berät kostenlos und wenn du jetzt noch keine Rechtschutzversicherung hast, brauchst du -zumindest für diesen Fall - auch keine mehr abschließen; die haben nämlich Wartefristen. Erst Problem und dann Versicherung funktioniert nicht - ein bereits brennendes Haus kannst du auch nicht mehr gegen Feuer versichern. Und ein Schaden kann dem Unternehmen auch durch deine wegfallende Arbeitskraft entstehen - wenn Fristen verpasst werden oder Termine nicht eingehalten werden können. Es geht nicht immer nur ums lfd. Gehalt.

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Wunschkind_im_Bauch_2022, 36. SSW am 15.07.2022, 20:14 Uhr

Meine Meinung, und ich mein es nicht böse...
Wenn ich ein gutes Verhältnis zu meinem Chef habe, kann ich doch auch problemlos offen darüber reden oder?
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteiligung machen und dir einen sicheren Arbeitsplatz ermöglichen.
Hat er dazu die Chance bekommen oder bist du ihm schon zuvor mit dem BV gekommen?
Ich verstehe den AG schon, dass er wissen will warum du von heute auf morgen weg bist, wenn er eine Kündigung angedroht hat, ist das natürlich nicht ok!!

Bei uns war es auch so, dass fast alle Schwangeren (außer mir und später noch einer) sofort mit einem BV vom FA ankamen, wegen "Corona" oder psychischer Belastung wegen Corona. Ich konnte ganz normal bis zum Schluss arbeiten, da unser AG wirklich einen für jeden machbaren, sicheren Arbeitsplatz geschaffen hat. Mit welcher Begründung gehe ich dann ins BV? Krankheit ist Krankenstand, wie schon erwähnt wurde. Naja, du bist jetzt eh schon im BV und wirst wahrscheinlich nach der Elternzeit eh nicht mehr zurück, wenn das Verhältnis zum Chef so mies ist. Also vergiss es einfach und genieße die viele Freizeit.
Alles Gute für die Schwangerschaft

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von snezhok am 15.07.2022, 22:50 Uhr

Interessante Information, dass eine Erstberatung beim Anwalt "meist kostenlos" sei. Das kenne ich so nicht, als Rechtsanwaltsfachangestellte. Eine Beratung kann ein Anwalt mit bis zu 190€+MWST berechnen, je nach Umfang (bei Verbrauchern).
Wenn man finanziel knapp ist, kann man beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, das wird dann deutlich günstiger.

LG Snezhok

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von KielSprotte am 16.07.2022, 7:47 Uhr

Dein BV kann übrigens auch von deiner Krankenkasse überprüft werden und spätestens dann muß dein FA die Karten auf den Tisch legen.

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Beschäftigungsverbot darf der AG und auch die Krankenkasse anzweifeln

Antwort von lukko34 am 16.07.2022, 9:35 Uhr

Ich hoffe dein Arzt hat es sehr gut begründet und dokumentiert.

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Liam7403 am 16.07.2022, 22:34 Uhr

Hmmm, scheint hier keinen zu jucken.

Wohl nicht die erwünschte Antwort ;)

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Re: Beschäftigungsverbot - AG will Diagnosen wissen, droht ansonsten mit Kündigung

Antwort von Vallie am 18.07.2022, 16:35 Uhr

BV gibt es sehr wohl auch unabhängig von betrieblichen Gründen. Ich habe eines wegen vorzeitiger Wehen, verkürztem Cervix und weil mein Bindegewebe scheinbar so schlecht ist, dass der Kleine ständig unten auf den cervix drückt. Da kann der AG sich auf den Kopf stellen, aber solange er mir kein Bett ins Büro stellt, kann ich nicht arbeiten. Ich hab es tatsächlich versucht zu Hause im Bett weiter zu machen. Keine Chance, es schläft einem alles ein. Ich schau mir jetzt Fortbildungsvideos an, mehr geht halt nicht.
Würde ich zur FA gehen und sagen der AG will wissen, warum ich im BV bin, würde sie mir zu Recht den Vogel zeigen. Nun habe ich aber ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Doktorvater und den Damen aus der Perso, so dass die meisten eh schon wissen, was bei mir Phase ist. Trotzdem habe ich meine Persönlichkeitsrechte und Datenschutz nicht mit positivem sst abgeben müssen. Was hier manche Damen für Ansichten haben ist erschreckend. Steht im BV-Schreiben "aus medizinischen Gründen " hat der AG kein Informationsrecht. So weit käme es noch.

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