Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bea., 13. SSW am 22.05.2022, 17:54 Uhr

Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Hallo Zusammen,

ich bin aktuell in der Woche 13 und mein Frauenarzt hat mir ein volles Beschäftigungsverbot erteilt, aufgrund vom Stress und psychischer Belastung im Büro, da sich dies nun schon negativ auf meine Gesundheit Und die des Kindes auswirkt.

Morgen wollte ich meine Chefin anrufen und bin mir unsicher, ob ich ihr den wahren Grjnd sagen soll oder nicht. Was würdet ihr tun?

Liebe Grüße

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von AsudeOnurSultan am 22.05.2022, 18:02 Uhr

Was ist das den für ein bereich wenn ich fragen darf? Und weiß deine chefin aber das du schwanger bist oder noch nicht ?

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von mellomania am 22.05.2022, 18:05 Uhr

Deine Chefin ist für das bv zuständig nicht der gyn. SIE muss den Stress minimieren und den Arbeitsplatz anpassen. Sie kann das zurecht anzweifeln. Weiß sie überhaupt von der Schwangerschaft ? Der gyn darf nur bei medizinischen Problemen ein bv ausstellen

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Bea. am 22.05.2022, 18:07 Uhr

Hej,

ja meine Chefin weiß schon seit der 10. Woche Bescheid, damit sie so früh wie möglich Ersatz suchen kann.

Ich arbeite im Personalbüro. Hätte meine Hebamme, die Hausärztin und der Frauenarzt mich nicht aus dem Verkehr gezogen, wäre ich auch weiterhin Arbeit gegangen. Jedoch wäre das nicht gut ausgegangen, da es mir und dem Baby jetzt schon gesundheitlich nicht gut geht.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Bea. am 22.05.2022, 18:09 Uhr

Dass sie das muss, weiß ich. Nur das macht sie nicht, bzw macht sie seit der Bekanntgabe nicht und bei meiner anderen Kollegin, die auch schwanger ist, auch nicht. Die Kollegin hat mittlerweile auch eine BV bekommen. Der Stress wird daher jetzt noch mehr für mich werden.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von mellomania am 22.05.2022, 18:18 Uhr

Dann müsst ihr euch an die Aufsichtsbehörde wenden. In diesem Fall sind bv nicht rechtskonform, da sie die Arbeitsbedingungen betreffen. Die Chefin muss!! Den Platz anpassen. Wenn sie das anzweifeln wird könnte es Probleme geben. Das recht hätte sie. Und die kk auch.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Bea. am 22.05.2022, 18:21 Uhr

Die BV hat bei mir ja mehrere Gründe, nicht nur wegen dem Arbeitsplatz an sich.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von TankGirl am 22.05.2022, 19:31 Uhr

Lass dich nicht verunsichern, wenn deine Gyn dir ein BV gibt, dann hat sie dafür auch einen Grund. Hatte ich auch und würde auch nie von irgendeiner Seite hinterfragt. Dein Arzt muss der KK eine Begründung schreiben und das wissen die auch. Da musst du dir erstmal keine Gedanken drum machen.
Deinem AG musst du nur mitteilen, dass du ein BV bekommen hast, mehr nicht.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Lana1987 am 22.05.2022, 19:58 Uhr

Ganz genau! Es gibt medizinische Gründe für das BV, ob das durch den Arbeitsplatz kommt ist ja Wurst. Psychische Belastung zählt da auch!
Ich würde ganz sachlich anrufen und mitteilen, dass mir aus gesundheitlichen Gründen ein BV vom Gyn ausgestellt worden ist.
Wenn die Chefin das anzweifelt, kann sie das ja tun und sich mit deinem Arzt in Verbindung setzen. Aber das ist NICHT Dein Problem!!!

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Nijo90 am 22.05.2022, 20:07 Uhr

Ich hatte in meiner vorigen Schwangerschaft ab der 20. Woche BV, aus medizinischen Gründen ( da hatte mein Arbeitsplatz keinerlei Anteil dran). Das hat nie jemand seitens der Arbeit hinterfragt. Bin allerdings verbeamtet und nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Mein Chef hat es akzeptiert und hatte damit auch keinerlei Probleme.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Aixoni am 22.05.2022, 20:25 Uhr

Hey,

Wenn du bedenken hast bzw dich dabei unwohl fühlst kannst du ihr auch einfach nur mitteilen, dass dein FA "aus medizinischen Gründen" ein Berufsverbot erteilt hast. Am Ende des Tages ist es eine medizinische Sache und ich glaube nicht, dass der AG ein Anrecht hat den genauen Grund zu erfahren (bin da aber keine Fachfrau).

Ob du allerdings dir selbst (oder auch künftigen Schwangeren bei dir in der Firma) damit einen gefallen tust ist eine andere Sache..

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von BABE5243 am 22.05.2022, 21:06 Uhr

Du bekommst ja eine Bescheinigung vom FA mit dem BV für deinen AG. Denke dort wird keine Begründung angegeben werden und so kannst du es auch einfach weiter geben. Das bv steht und das reicht da passiert nichts. Der FA KANN ein BV aussprechen in bestimmten Fällen, nur weil andere keins bekommen von ihrem heißt es nicht das sie keins von ihrem bekommen kann. Alles gute weiterhin

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Meyla am 23.05.2022, 0:43 Uhr

Dein Gyn hat die aus medizinischen Gründen ein BV erteilt.

Wenn sie dies erläutert haben möchte, soll sie es bitte schriftlich beantragen.

Hier musst du dich nicht weiter für die Gründe rechtfertigen, das geht uns nichts an.

Richtig ist aber, dass deine Chefin die Gründe hinterfragen darf um sie eventuell abzubauen. Wenn möglich natürlich nur. Ob sie das macht kann dir natürlich niemand sagen.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Ruto am 23.05.2022, 2:23 Uhr

In dem Fall wiederspreche ich. Die TE schreibt ja von gesundheitlichen Problemen bei ihr und dem Ungeborenen. Da kann dir nicht Mal die KK nachweisen, ob dafür der Arbeitsplatz ursächlich war oder (wie es für das individuelle BV üblich ist) die Arbeit die gesundheitlichen Problemen verschärft.

Das spielt auch keine Rolle. Die Gyn hat das individuelle BV (ungleich betriebliches BV) ausgesprochen und ist somit gültig.

An die TE:
Lass dich nicht verunsichern.
Für deine Ausgangsfrage müssten wir wissen, ob du vor hast, dort auch nach der Elternzeit wieder beschäftigt zu werden.
Ich würde deiner Chefin erst einmal gar nichts zu den Gründen mitteilen, und nur schwammig "gesundheitliche Probleme" anführen. Wie bei einer Krankmeldung gehen sie die Gründe nichts an. Solltest du (bzw ihr) etwas gegen die Chefin unternehmen wollen, würde ich vorher aber auch nochmal mit der Gyn darüber reden. Nicht, dass dir am Ende wirklich ein Strick daraus gedreht wird. Oder aber sie hat Tipps und Anlaufstellen.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Lulubu, 36. SSW am 23.05.2022, 6:54 Uhr

Also bei mir war es damals auch "nur psychische Belastung", es gab quasi noch nicht einmal gesundheitliche Probleme und ich hatte auch ein BV bekommen vom Arzt, eben dass es gar nicht erst soweit kommt. Habe es bei meiner Chefin eingereicht, die war nicht besonders erfreut, aber so ist das als Chef. Man muss sich schnell einer neuen Situation anpassen können.
Grund für die Belastung war übrigens mejne Chefin, habe es ihr aber natürlich nicht gesagt

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Lana1987 am 23.05.2022, 7:14 Uhr

Psychische Probleme sind GESUNDHEITLICH! Da fängt es in unserer Gesellschaft schon an, dass das immernoch als Spinnerei und nicht Gesundheit angesehen wird.

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Re: Beschäftigungsverbot- was dem AG sagen

Antwort von Lulubu, 37. SSW am 29.05.2022, 16:20 Uhr

Bitteschön, hab ich gern so geschrieben.

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