Schwanger - wer noch?

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von NicJe  am 02.07.2022, 20:04 Uhr

Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Hallo in die Runde!
Ich habe heute erfahren, dass man ins BV kommt, wenn man stillt und in entsprechend gefährdenden Jobs arbeitet. D.h. quasi weiterhin volles Gehalt für ein Jahr, im Anschluss daran kann man dann regulär Elterngeld beziehen.
Vllt ist das ja für die ein oder andere ebenfalls neu und interessant.

Siehe z.b. hier:
https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/still-beschaeftigungsverbot

 
14 Antworten:

Absolute Ausnahme

Antwort von mellomania am 02.07.2022, 21:30 Uhr

Das Kind muss frendbetreut sein. Du musst sofort so wie vereinbart arbeiten können wenn Grund für bv wegfällt oder stillen nicht mehr klappen wird. EG und Einkommen werden verrechnet. Etcpp.

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Re: Absolute Ausnahme

Antwort von NicJe am 02.07.2022, 22:44 Uhr

Soweit ich weiß ist deine Aussage falsch!
Habe bisher auch nichts davon irgendwo gelesen.

Aber da es für mich nicht zum Tragen kommt, sondern lediglich als Info gedacht war, falls es Mütter betrifft, prüft das lieber im Vorfeld ganz genau.

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Re: Absolute Ausnahme

Antwort von mellomania am 02.07.2022, 23:22 Uhr

Such mal im rechtsforum:-) für ein bv muss man arbeitsfähig sein, was nur mit Betreuung des Kindes geht. Bevor man unvollständige Infos reinhaut, wäre informiert sein auch von Vorteil:-)

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von Suomi am 03.07.2022, 6:14 Uhr

Ein BV für die Stillzeit betrifft aber sehr wenige Frauen dafür muss man mit entsprechenden giftigen Stoffen arbeiten, die in die Muttermilch gelangen und deshalb nicht mehr zum Stillen genutzt werden könnte....

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Re: Absolute Ausnahme

Antwort von NicJe am 03.07.2022, 9:07 Uhr

Es sollte nur eine gut gemeinte Info sein, falls es für jemand zum tragen kommt.
Der Link zum nachlesen ist ja dabei.
Ich fand es einfach nur sehr interessant, dass es sowas überhaupt gibt.

Habe meine Freundin, für die das in ein paar Wochen zum tragen kommt nochmal gefragt, ihr Kind muss definitiv nicht fremdbetreut sein laut ihrem AG.
Aber ich werde ihr sagen, sie soll da definitiv nochmal nachhaken.

Ansonsten wiederhole ich mich: für mich war es einfach nur völlig neu und ich fand das sehr interessant, dass es das überhaupt gibt!

Mehr sollte das hier nicht sein!!

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von NicJe am 03.07.2022, 9:09 Uhr

Ich weiß, trotzdem haben viele Frauen das noch nie gehört. Meine Freundin wurde von ihren AG darüber nicht informiert und hatte es auch sonst nirgendwo gehört und hat das für Kind 1+2 nicht in Anspruch genommen, was sie nun sehr ärgert.

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von Böhnle11.2022, 21. SSW am 03.07.2022, 10:05 Uhr

Und was arbeitet sie?

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von NicJe am 03.07.2022, 12:38 Uhr

Sie arbeitet als examinierte Fachpflegekraft und Wundassistentin in der Psychiatrie. Dies dann im Bereich der Altenpflege, dort werden aber auch z.b. stark alkoholisierte Obdachlose mit akuter Selbstgefährdung untergebracht.

Sie ist auch in der Schwangerschaft immer sofort im BV.

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von Meyla am 03.07.2022, 19:29 Uhr

In dem Betrieb kommt der s nicht in Frage. Das wäre MAXIMAL und er Onkologie denkbar, Labor oder Röntgen. Alles andere nicht.

Ich komme selber aus dem Bereich und habe diese Beurteilungen schon 2x durch. Du verbreitest hier ganz schönen bullsh*t…

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von Maikids am 03.07.2022, 21:02 Uhr

Ich finde die Info supi! Danke dafür.
Ich stehe nämlich gerade vor dem Problem. Ab September muss ich wieder arbeiten im onkologischen Bereich, aber ich stille auch noch.
Also, ich finde Deinen Post hilfreich. Die bissigen Kommentare einfach ignorieren. Ich weiß nicht was das den Leuten immer gibt sich im Ton zu vergreifen.

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von NicJe am 03.07.2022, 21:39 Uhr

Was ist denn bitte hier bullshit? Du bist ja wirklich ganz besonders freundlich! Warum bist du so aggressiv? Hab ich was Böses geschrieben oder dich persönlich beleidigt?
Lass doch deinen Frust woanders raus!

Ich habe hier nur eine Info reingestellt, gesagt Leute die es betrifft sollen sich im Vorfeld schlau machen und meine Freundin hat von ihrem AG die Info, dass es bei ihr um Tragen kommt. Nicht mehr und nicht weniger.

Unfassbar, dass hier immer wieder Menschen gibt, die beleidigend werden. Vor allem für so einen Beitrag hier…
Eine nett gemeinte Info, von der ich eben überrascht war und dachte, es freut sich jemand, der damit was anfangen kann.

Tut mir leid für dich, dass du so unterwegs bist!

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von NicJe am 03.07.2022, 21:42 Uhr

Danke dir für deine lieben Worte!!
Ich bin immer wieder schockiert, wie hier mache Menschen unterwegs sind.

Und das bei einem Post, der nur eine nett gemeinte Info enthält. Hab ja nicht geschrieben ich schlage meine Kinder gern oder sowas….

Freut mich, dass es für dich interessant ist, das war das was ich mit diesem Post wollte…

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von Maikids am 03.07.2022, 21:56 Uhr

Unter dem Deckmantel der Anonymität fällt es vielen leicht ausfallend zu werden. Schlimm ist es besonders, wenn es dann noch eine Gruppendynamik entwickelt.
Dein Post war absolut nicht verkehrt und hat diese miesen Kommentare nicht verdient. Und ich bin sicher nicht die Einzige, der das weiter hilft.

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Antwort von Ell!um am 03.07.2022, 23:10 Uhr

Wooww mega gute Info. Vielen Dank dafür:)

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