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Geschrieben von Geburtstagsmama am 22.05.2012, 19:53 Uhr

Ja, sie wird geändert

Wenn dein Kind "einbenannt" wird, wird die Geburtsurkunde geändert. Einer Namensänderung muss der leibliche Vater zustimmen (ich glaube auch auch nur wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht). Ohne Zustimmung ist es auch möglich, wenn es für das Kind unzumutbar ist, anders zu heißen als die Mutter und die Geschwister - geht allerdings übers Familiengericht und ist eine längere und komplizierte Angelegenheit. Ein Doppelname ist bei Einbenennung allerdings möglich - wird dann aber auch als Geburtsname in der Geburtsurkunde geändert. Und diese Namensänderung kann nur ein einziges Mal stattfinden! (außer später durch Heirat)

Meine Kinder waren 11 und 9 Jahre alt, als ich das 2. Mal geheiratet habe. Ich habe sie nie gefragt, wie sie heißen wollen, denn es stand außer Frage für mich, dass sie ihre Namen behalten und ich den Doppelnamen annehme. Allerdings haben sich die Kinder anders entschieden - meine Tochter wollte unbedingt den "neuen" Namen. Es gab Tränen, es gab Diskussionen, usw. Der Vater hätte einer Namensänderung nie zugestimmt - außer für einen Doppelnamen (was uns jedoch unmachbar schien). Die Standesbeamtin hat uns jedoch besseres belerhrt und es auch den Kindern sehr eindringlich, jedoch auf eine sehr kindgerechte Art erklärt.
Der Vater gab sein Einverständnis für einen Doppelnamen, die Kinder haben den bekommen und sind zufrieden damit. Sie nennen sich selber mit dem angeheirateten Namen, außer er muss in voller Länge ausgeschrieben werden. Miene Tochter hat dadurch einen Doppel-Vor- und Nachnamen - Name wie ein Roman, aber es stört sie nicht.Sie tragen den Namen seit fast 6 Jahren und haben ihre Entscheidung bis jetzt nicht bereut.

LG Violetta

 
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