Patchwork - Familien

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Geschrieben von Geburtstagsmama am 25.05.2012, 15:56 Uhr

@liebe89 - sooooo einfach ist das nicht!

Den Namen kann man eben nicht ändern, wenn er einem nicht gefällt! Diese Einbenennung kann man nur 1 x machen! Das Kind bekommt eine neue Geburtsurkunde und dieser Name gilt dann als Geburtsname (auch wenn das Kind bei der Einbenennung bereits etwas älter war!) Die/der Standesbeamtin/Standesbeamter klärt die Eltern gründlich auf und weist sie ausdrücklich darauf hin. "mir war mal so gehört zu haben" ist eine sehr sehr weitgeholte und wage Aussage.

Bei uns wurden auch die Kinder belehrt (damals 9 + 11 Jahre alt), sehr speziell mein Sohn, da er einen Doppelnahmen wollte/bekommen konnte - nach der Heirat behalten die meisten Männer ihren Namen, während die Frauen den Namen des Mannes annehmen - dieser Name bleib ein Leben lang.

Ich glaube, dass sie Fragestellerin nicht darüber nachdenken würde, wenn der Partner einen "untragbaren" Namen tragen würde.

Trotz aller Ratschläge würde ich dir raten, beim Standesamt ein richtiges Beradtungs-/Aufklärungsgespräch zu führen. Du kannst dir deine Fragen aufschreiben, damit du ausführliche und zuverlässige Antworten bekommst!

LG Violetta

 
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