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Geschrieben von kfischgen am 10.05.2012, 0:56 Uhr

Erbfolge

Hallo, vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.
Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe (21 J), wir haben eine gemeinsame Tochter (3 J).
Wenn ich die gesetzliche Erbfolge richtig verstehe laeuft es ohne Testament so: wenn ich zuerst sterbe, gehen 50% an meinen Mann 50% an meine Tochter. Stirbt dann mein Mann, gehen 50% an seinen Sohn und 50% an unsere Tochter. Ist das so? Das wuerde doch bedeuten dass ich (indirekt) meinen Stiefsohn beerbe, dieser aber natuerlich auch seine leibliche Mutter (und ggf. deren neuen Ehemann) beerbt?

Wenn mein Mann zuerst stirbt, gehen 25% an jedes Kind und 50% an mich...wenn ich dann sterbe gehen 100% an unsere Tochter?

Stimmt das so?

Habt Ihr ein Testament gemacht und wie wird da die besondere 'Patchwork Situation' beruecksichtigt? Ich moechte gerne sichergehen dass alle gerecht behandelt werden. Danke fuer Eure Tipps.

 
5 Antworten:

Re: Erbfolge

Antwort von Holzkohle am 10.05.2012, 8:18 Uhr

wenn man es genau nimmt, hast Du Recht. Stirbst Du zuerst, geht ja Dein Vermögen an Deinen Mann über (und auf Dein Kind) - das ist dann nicht mehr "Dein" Vermögen sondern das Deines Mannes. Stirbt ER dann, geht logischerweise dieses Vermögen an beide leiblichen Kinder, also auch auf den Stiefsohn über. Man kann im Vorfeld allerdings ausmachen, dass z.B. bestimmte Sachen (Gegenstände usw.) NUR an Deine Tochter übergehen.

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Re: Erbfolge

Antwort von Cassie am 10.05.2012, 9:22 Uhr

Lässt euch von einem Notar beraten!

Wir haben ein Testament aufsetzen lassen. Stirbt ein Elternteil, erbt erstmal nur der andere Elternteil. Stirbt dann auch der "zweite" wird der Nachlass auf alle Kinder (unsere beiden gemeinsamen und meine Tochter aus einer früheren Beziehung) gleichmäßig verteilt. Uns ging es auch darum, meine Tochter mit ihren Halbgeschwistern gleichzustellen, egal was ihr leiblicher Vater macht.

Rein theoretisch kann uns ein Kind noch zuvorkommen und auf den pflichanteil pochen, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das dann am Ende wieder berücksichtigt.

Bei uns ging es aber auch mit darum, dass wir das Haus halten können und nicht zb ein dreijähriger 25% unserer Schulden erbt. Oder die Kinder erben 50% vom Haus und wollen ausbezahlt werden.... Wäre eher unangenehm ;-).

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Re: Erbfolge

Antwort von Bella0708 am 11.05.2012, 20:54 Uhr

Also wer was von wem erbt, hast du m.E. schon richtig erfasst. Es kaeme im krassen Fall sogar noch dicker. Das Bsp. Du wuerdest zuerst sterben, Dein Mann erbt ja dann die Haelft. Dann stirbt dein Mann, deine Tochter und sein Sohn erben jeweils die Haelfte. Der Sohn erbt quasi auch einen Teil Deines ursprünglichen Vermögens. Jetzt stirbt der Sohn und hat zu dem Zeitpunkt noch keine eigenen Kinder. Dann erbt seine Mutter! Also am Ende bekäme sogar noch die Ex etwas von Deinem Vermögen. So sind halt die Gesetze. Über ein Testament kannst Du jedoch einiges regeln. Zum Bsp. Könntest Du Deine Tochter zur Alleinerbin einsetzen, dann würde Dein Mann nur den Pflichtteil erben, sein Sohn also am Ende weniger abkriegen von dem, was ihr beide Euch gerade schafft. Oder Du und Dein Mann machen einen Erbvertrag, in dem er gänzlich darauf verzichtet, Dich zu beerben, so dass Deine Tochter alles bekäme.

Also lasst Euch in jedem Fall von einem Notar oder einem Anwalt für Erbrecht beraten.

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Re: Erbfolge

Antwort von Bella0708 am 11.05.2012, 21:15 Uhr

Was Ihr habt ist ein so genanntes Berliner Testament. Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, erst nach Tod des 2. Ehegatten erben die Kinder. Stirbt der erste Ehegatte, könnten die Kinder jedoch den Pflichtteil verlangen, in Eurem Fall wäre es dann so, dass der verbleibende Ehegatte theoretisch die Hälfte erbt und jedem Kind von der anderen Hälfte theoretisch 1/3 zusteht. So errechnet es sich zumindest. Wenn 2 der 3 Kinder ihren Pflichtteil nicht verlangen, erbt das natürlich der überlebende Ehegatte. Das Kind, das seinen Pflichtteil nach Tod des ersten Ehegatten verlangt hat, erbt aber nichts mehr, wenn das 2. Elternteil stirbt, denn es hat ja seinen Pflichtteil bereits erhalten.

Wenn alle Kinder gleich behandelt werden sollen, ist das auch ne gute Variante.

Schulden muss übrigens kein 3-Jähriges erben. In einem solchen Fall muss der überlebende Elternteil die Erbschaft für das Kind ausschlagen. Im Falle eines minderjaehrigen Erben schaltet sich sogar das Vormundschaftsgericht ein, glaub ich, bin mir nicht sicher. Aber bei einem verschuldeten Nachlass sollte wohl ohnehin jeder die Erbschaft ausschlagen. Jedoch heißt es nicht automatisch, nur weil man z.B. Einen Hauskredit laufen hat, dass das Kind dann Schulden erben würde, es ist ja schliesslich auch ein "positiver" Vermögenswert vorhanden, nämlich das Haus. Vererben und erben ist gleichermaßen kompliziert ;-)

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Re: Erbfolge

Antwort von thueringerin73 am 16.05.2012, 10:47 Uhr

seid ihr verheiratet? dann ein Testament, wenn nicht dann geht ein Erbvertrag. allerdings steht dem Kind immer der Pflichtteil zu.

Wir habend as Problem das wir nicht heiraten können (ich Witwe mit guter WR) und mein Partner mit in meinem Grundbuch eingetragen ist. Das heißt sein Sohn würde im Falle eines Falles 50% "MEINES" Hauses erben. (Ich habe vor 2 Jahren allein gebaut und er ist jetzt mit eingezogen, übernimmt aber einen Teil meines Kredites) Das kann man dann aber mit einem Erbvertrag regeln, das er nur den Pflichtteil bekommt, sprich 25%. Dafür haben wir eine Risiko-LV abgeschlossen, mit diesem Geld kann ich dann seinen Sohn ausbezahlen. Das ist dann in dem Erbvertrag geregelt das er keine Ansprüche auf das Haus hat, sondern nur das Geld.

Haben dafür eine gute Notarin, die uns da prima beraten hat und alles aufgesetzt hat. Also einfach mal Notar suchen und das Problem schildern.

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