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Geschrieben von yamily am 20.05.2012, 14:26 Uhr

neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Hallo,

hat jemand von euch damit erfahrung?
Meine Idee war, wenn ich neu heirate, das mein 8 Jähriger Sohn den Namen auch annimmt.
Der Vater würde evtl zustimmen, so ganz genau weiß ich das noch nicht.
Jetzt habe ich gelesen, das die Geburtsurkunde meines Sohnes geändert wird? Stimmt das?
Das will ich eigentlich nicht. Ich dachte, ich könnte den Namen dann ändern und er kann später sein "Geburtsnamen" wieder annehmen wenn er unbedingt will.
Und ein Doppelnamen wird er ja auch nie wieder los oder?

 
18 Antworten:

Re: neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Antwort von Sternenschnuppe am 20.05.2012, 20:55 Uhr

Entschuldige, aber ein Name ist doch kein Hemd, dass man aus und anzieht wie man will.
Bin gerade etwas fassungslos.
Vor allem dass Du gar nicht willst dass dann die Geburtsurkunde geändert wird.

Es ist schön dass Du einen neuen Partner hast, dennoch behält das Kind seinen Vater und zu dem hat er eine Bindung für immer !
Wenn Du Dich irgendwann trennen solltest, dann hat das Kind den Namen eines Mannes mit dem ihn nichts verbindet.

Lass dem Kind seinen Namen und somit seine Idendität und Wurzeln.
Dein Neuer kann auch Euren Namen annehmen oder nur Du seinen.

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Re: neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Antwort von CKEL0410 am 20.05.2012, 21:22 Uhr

Oder du einen doppelnamen

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Re: neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Antwort von shinead am 20.05.2012, 23:41 Uhr

Einbenennung geht nur mit Einverständnis des Vaters. Stimmt der nicht zu, behält das Kind den jetzigen Namen.

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@Sternschnuppe

Antwort von yamily am 21.05.2012, 6:20 Uhr

Nein ich will auch nicht, dass die Geburtsurkunde geändert wird!

Mal zum verständnis:
Ich bin schwanger und wir möchten heiraten. Den Namen meines Ex will ich nicht behalten und mein Partner auch nicht annehmen (verständlich eigentlich oder?)
Den Namen meines Sohnes wollte ich zuerst garnicht ändern lassen und diese Frage hier kam erst auf, als er einige male schon gesagt hat, dass er dann gerne auch den Namen von meinem Partner hätte.

Da er aber erst 8 ist will ich nicht das die Geburtsurkunde geändert wird, weil ich denke, das er das jetzt so noch garnicht richtig entscheiden kann und ich nicht will, dass er das mal bereut.
Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht sagen *nein du musst den Namen behalten*

Und so einen blöden Doppelnamen den man dann sein ganzes Leben hat, möchte ich auch nicht für ihn.

Deswegen meine Frage! Also ich weiß nicht, was daran jetzt so schlimm ist, das du fassungslos bist

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Re: @Sternschnuppe

Antwort von shinead am 21.05.2012, 9:24 Uhr

M.E. wird der Name in der Geburtsurkunde nur dann geändert, wenn die leiblichen Eltern heiraten und der Familienname sich ändert.
Das wird aber nur bis zum 5. Lebensjahr so gehandhabt. Danach wird der Geburtsname entsprechend weiter beurkundet.

Meine Freundin hat das gerade durch.

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Danke

Antwort von yamily am 21.05.2012, 9:26 Uhr

vielen dank! Genau das wollt ich wissen :-)
Jetzt werden wir mal sehen, wie wir das dann handhaben.

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Wie denn ändern ohne Änderung der Geburtsurkunde ?

Antwort von Sternenschnuppe am 21.05.2012, 10:46 Uhr

Würde mich doch sehr interessieren.
Daher auch "fassungslos" , weil entweder ändert man ihn doch ganz oder eben nicht.

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Re: Wie denn ändern ohne Änderung der Geburtsurkunde ?

Antwort von yamily am 21.05.2012, 10:59 Uhr

Wenn er ganz geändert wird, wird gewartet bis mein Sohn etwas älter ist und dann lass ich ihn das entscheiden. Ich frag selber mal beim Standesamt nach

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Re: Wie denn ändern ohne Änderung der Geburtsurkunde ?

Antwort von Gerit77 am 21.05.2012, 12:48 Uhr

Hallo, meine Söhne möchten auch einbenannt werden und lt.Standesamt dürfen sie mit 18 entscheiden, welchen Namen sie tragen. Der Kindesvater hat zugestimmt und sie werden einen Doppelnamen tragen, ich nur noch den meines neuen Mannes. Lg

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Re: neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Antwort von Princess01 am 22.05.2012, 12:32 Uhr

Doppelname geht wohl beim Kind nicht(so unser Standesamt).
Den Geburtsnamen einfach wieder annehmen ist kaum möglich.
Mein Sohn war 3,5 Jahre und mein Ex musste auf dem Standesamt nach Eheschließung zustimmen. Danach wird eine neue Geburtsurkunde angefertigt.
Wir wollten das alle gleich heißen da ein Geschwister geplant war(unser Flitterwochensonnenschein) und er nicht durch den Namen ausgegrenzt sein sollte.

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Re: neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Antwort von yamily am 22.05.2012, 18:45 Uhr

Ja aber irgendwo stand auch nach dem 5. Lebensjahr wird die Urkunde nicht mehr geändert.
Wenn ich mich erkundigt habe, lass ich es euch mal wissen :)

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Re: Ja, sie wird geändert

Antwort von Geburtstagsmama am 22.05.2012, 19:53 Uhr

Wenn dein Kind "einbenannt" wird, wird die Geburtsurkunde geändert. Einer Namensänderung muss der leibliche Vater zustimmen (ich glaube auch auch nur wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht). Ohne Zustimmung ist es auch möglich, wenn es für das Kind unzumutbar ist, anders zu heißen als die Mutter und die Geschwister - geht allerdings übers Familiengericht und ist eine längere und komplizierte Angelegenheit. Ein Doppelname ist bei Einbenennung allerdings möglich - wird dann aber auch als Geburtsname in der Geburtsurkunde geändert. Und diese Namensänderung kann nur ein einziges Mal stattfinden! (außer später durch Heirat)

Meine Kinder waren 11 und 9 Jahre alt, als ich das 2. Mal geheiratet habe. Ich habe sie nie gefragt, wie sie heißen wollen, denn es stand außer Frage für mich, dass sie ihre Namen behalten und ich den Doppelnamen annehme. Allerdings haben sich die Kinder anders entschieden - meine Tochter wollte unbedingt den "neuen" Namen. Es gab Tränen, es gab Diskussionen, usw. Der Vater hätte einer Namensänderung nie zugestimmt - außer für einen Doppelnamen (was uns jedoch unmachbar schien). Die Standesbeamtin hat uns jedoch besseres belerhrt und es auch den Kindern sehr eindringlich, jedoch auf eine sehr kindgerechte Art erklärt.
Der Vater gab sein Einverständnis für einen Doppelnamen, die Kinder haben den bekommen und sind zufrieden damit. Sie nennen sich selber mit dem angeheirateten Namen, außer er muss in voller Länge ausgeschrieben werden. Miene Tochter hat dadurch einen Doppel-Vor- und Nachnamen - Name wie ein Roman, aber es stört sie nicht.Sie tragen den Namen seit fast 6 Jahren und haben ihre Entscheidung bis jetzt nicht bereut.

LG Violetta

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Re: Ja, sie wird geändert

Antwort von yamily am 22.05.2012, 20:30 Uhr

ah okay gut zu wissen. Und dieser Doppelname bleibt das ganze Leben? Oder könnten sie mit 18 aus dem doppel wieder ein einzelnamen machen?

Ach ich weiß auch nicht wie wir entscheiden wollen.
Ich habe einfach Angst das er mit 8 Jahren falsch entscheidet und ich mitziehe. Ich will ihn auf der einen Seite so lassen, damit er seine Wurzeln kennt, andererseits kann ich ihn gut verstehen das er auch so heißen will wie das *neue* Geschwisterchen.

Den Vater würde ich dazu überredet bekommen. Allerdings ist für mich nicht ausschlaggebend ob ich es durch bekomme, sondern ich möchte schon das alle zufrieden sind. Sein Vater sagt einerseits, er sei der letzte mit diesem Nachnamen aus der ganzen Familie - andererseits kümmert er sich meiner ansicht nach zu wenig und zwischendurch kommen so anspielungen, warum mein sohn nicht vom neuen Adoptiert wird, wegen Unterhalt.... :-(

hm schwierig das alles irgendwie gut unter einen Hut zu bekommen und die richtige Entscheidung zu treffen. Andererseits, überlege ich, es erstmal so zu lassen und wenn er dann in einem Jahr immer noch sicher ist, den Namen annehmen zu wollen, dann könnte man doch immer noch...ach mist...

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Re: Ja, sie wird geändert

Antwort von shinead am 23.05.2012, 8:36 Uhr

Tatsächlich bleibt der Doppelname dann. Der Name kann dann erst wieder durch die eigene Hochzeit ggf. geändert werden.
Deshalb sollte ein solcher Schritt gut durchdacht werden. Immerhin haben die Kinder im Worst-Case den Namen des Stiefvaters auch nach einer Trennung.

Der Vater muss bei gemeinsamen Sorgerecht zustimmen UND dann, wenn die Kinder seinen Namen tragen. Bei letzterem ist es dann unerheblich, ob er am SR beteiligt ist, oder nicht.

Das mit den Geburtsurkunden finde ich spannend. Die Aussage, dass nach dem 5. Lebensjahr die Geburtsurkunde bei der Einbenennung nicht mehr geändert wird, kam vom Standesamt in Pfungstadt. Genau diese Aussage war der Grund, mit der Heirat nicht mehr bis zur Geburt des zweiten Kindes zu warten. Kind 1 wäre dann nämlich 5 Jahre alt gewesen.

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Er kann einen BEINAMEN führen ... sprich Doppelnamen

Antwort von chartinael am 23.05.2012, 15:25 Uhr

... er behält also als Geburtsnamen den des Vaters und bekommt den jetzigen Familiennamen der Mutter und des Geschwisters beigestellt. Diesen Namen kann er nicht vererben und bei einer Heirat nicht vergeben. Das geht nur mit Geburtsnamen.

Sprich David Müller wird zu David Müller-Hinz
heiratet eine Kathrin Schmidt.

Mögliche Namenskombos:
David Müller-Schmidt
David Müller
David Schmidt

Aber auf keinen Fall irgendwo Hinz. Ist die Kathrin Schmidt eine Kathrin Schmidt-Meyer oder Meyer-Schmidt geworden ändert sich nichts ... Meyer und Hinz können nicht geführt werden. Es sind nur dem Geburtsnamen beigestellte Namen.

Gruß

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Re: neu Heiraten, Kind aus erster Ehe soll neuen Namen bekommen

Antwort von liebe89 am 25.05.2012, 15:15 Uhr

Hallo, mir war mal so gehört zu haben, das wenn dein Sohn jetzt den Namen von deinem neuen Freund annimmt, ihn später aus gerechtfertigten Gründen ablegen kann.
Das heißt, wie du wieder zu deinem Mädchennamen kommen kannst, weil du ja nicht mehr verheiratet bist.
Man kann ja, seinen Namen IMMER ändern lassen, wenn man einen außergewöhnlichen Namen hat z.B. Genitalien oder so.
Wäre interessant zu wissen ob er das später auch angeben kann, falls ihr beide euch mal scheiden lasst, ob er dann auch zum geburtsnamen zurück kann

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@liebe89 - sooooo einfach ist das nicht!

Antwort von Geburtstagsmama am 25.05.2012, 15:56 Uhr

Den Namen kann man eben nicht ändern, wenn er einem nicht gefällt! Diese Einbenennung kann man nur 1 x machen! Das Kind bekommt eine neue Geburtsurkunde und dieser Name gilt dann als Geburtsname (auch wenn das Kind bei der Einbenennung bereits etwas älter war!) Die/der Standesbeamtin/Standesbeamter klärt die Eltern gründlich auf und weist sie ausdrücklich darauf hin. "mir war mal so gehört zu haben" ist eine sehr sehr weitgeholte und wage Aussage.

Bei uns wurden auch die Kinder belehrt (damals 9 + 11 Jahre alt), sehr speziell mein Sohn, da er einen Doppelnahmen wollte/bekommen konnte - nach der Heirat behalten die meisten Männer ihren Namen, während die Frauen den Namen des Mannes annehmen - dieser Name bleib ein Leben lang.

Ich glaube, dass sie Fragestellerin nicht darüber nachdenken würde, wenn der Partner einen "untragbaren" Namen tragen würde.

Trotz aller Ratschläge würde ich dir raten, beim Standesamt ein richtiges Beradtungs-/Aufklärungsgespräch zu führen. Du kannst dir deine Fragen aufschreiben, damit du ausführliche und zuverlässige Antworten bekommst!

LG Violetta

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@Geburtstagsmama

Antwort von liebe89 am 25.05.2012, 17:37 Uhr

Sehr nett das du mich darauf hinweist
es ging ja auch nicht darum das ihr neuer Freund einen untragbaren Namen hat, wenn du meinen Posts gelesen hast.
Es geht hier um Ratschläge und Tipps und ich habe das wirklich mal gehört!
Dadurch das ich nicht sicher bin, wie das alles läuft, habe ich geschrieben "das ich das mal so gehört habe", das wenn jeder das liest, raus lesen kann das ich mir nicht zu hundert Prozent sicher bin
Schön wenn du das selber mal erlebt hast, ich denke aber das es mehrere Varianten gibt

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