Patchwork - Familien

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Geschrieben von chartinael am 17.08.2011, 19:52 Uhr

Elternzeit steht einem ggü dem ARBEITGEBER zu

... aber doch nicht gegenüber den eigenen Kindern ... die muß man versorgen, egal ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit gibt. Daher MUSS man es sich vorher überlegen, ob man in der Lage ist noch weitere Kinder zu versorgen.

 
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