Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 15.08.2011, 17:38 Uhr

Böser, böser Unterhaltsempfänger...

... komisch... das hört man doch häufiger vom Unterhaltszahler.

Schlussendlich ist es wurscht. Ein Mann in vergleichbarer Situation, also im Begriff eine Zweitfamilie zu gründen kann nur dann in Elternzeit gehen, wenn der Unterhalt für diese Zeit voll gezahlt wird.
Warum sollte es für Frauen anders sein?

Für deinen Bauchbewohner bist nicht nur du, sondern auch dein Freund/Mann Unterhaltsverpflichtet. Der Betrag wird geteilt. Wie gesagt, der Selbstbehalt könnte sogar noch aufgrund eines fiktiven Einkommens niedriger gerechnet werden.

Ich wollte Dich nicht angreifen, und rechtfertigen musst du Dich MIR gegenüber auch nicht.

Aber trotzdem muss man eben klarstellen, dass die Kinder für solche Situationen nix können. Selbst wenn Dein Ex den Unterhalt voll auf ein Sparbuch einzahlt und nichts davon zum Leben genutzt wird, würde Deinem großen Kind ein finanzieller Schaden entstehen wenn Du weniger zahlst. Dieses Kind war aber noch nicht mal in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. Das waren eben nur die künftigen Eltern. Und ja, als werdenende oder planende Eltern sollte man sich über die finanzielle Situation, gerade in einer geplanten Elternzeit m.E. vorher Gedanken machen. Nicht nur in einer Patchworksituation, sondern IMMER!

Wie gesagt, Kredite die abzuzahlen sind (mal ganz unabhängig von Deinem persönlichen Thema) müssen auch abbezahlt werden. Ob Elternzeit oder nicht. Genauso die Miete, Telefon... Da kann man auch nicht für ein Jahr kürzen.

Eine Neuberechnung des Titels kann wie schon in meinem ersten Post sinnvoll sein, da Du möglicherweise gehaltstechnisch "zu hoch" eingruppiert wurdest. Die Düsseldorfer Tabelle geht ja von zwei Unterhaltsbeziehern aus. Ist nur einer da, kann "hoch gerechnet" werden. Da könnte sich also etwas tun.

 
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