Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 18.08.2011, 10:24 Uhr

Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden...

... selbst wenn der KV einer Regelung zustimmt und diese schriftlich festgehalten wird, ist sie von Anfang an sittenwidrig und nicht gültig.

Der KV kann also jederzeit seine Meinung ändern und den vollen Unterhalt fordern, auch rückwirkend, Regelung hin oder her.

 
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